Prüft das Gericht schon vorweg, ob ich den Prozess gewinne?
günstig für Pflegebefohlener betrifft Kinder, Eltern, Erwachsenenvertreter, Betroffene
Nein. Bei der Genehmigung einer Klage wird der spätere Prozess nicht vorweggenommen. Das Gericht wägt nur das Risiko ab und fragt, ob ein verantwortungsbewusster Vertreter in einem vergleichbaren Fall klagen würde. Dazu werden die Tatsachen und ihre Beweisbarkeit möglichst vollständig erhoben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit einer Klage ist nicht unter Vorwegnahme des Zivilprozesses zu untersuchen, ob der Anspruch besteht (EFSlg 51.234), vielmehr ist unter Einbeziehung aller Eventualitäten lediglich das Prozessrisiko abzuwägen. Maßgebend ist, ob in vergleichbaren Fällen ein verantwortungsbewusster gesetzlicher Vertreter den Klageweg beschreiten würde. Zu diesem Zweck müssen die Tatsachengrundlagen und deren Beweisbarkeit möglichst vollständig erhoben und der so gewonnene Sachverhalt einer umfassenden rechtlichen Beurteilung unterzogen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier Versagung der Genehmigung der bisherigen Prozessführung pflegschaftsgerichtlich genehmigt.OGH 6 Ob 64/25t, 04.06.2025
- Ist bereits abzusehen, dass durch die vorgeschlagene Klagsführung Prozesskosten auflaufen werden, die sich zu Lasten des Verlassenschaftsvermögens niederschlagen werden, kommt eine Genehmigung nicht in Betracht.OGH 2 Ob 129/24w, 12.12.2024
- Nichtgenehmigung eines Antrags auf Rückzahlung zu viel geleisteter Beträge für einen gewissen Zeitraum, bei welchem zugleich auf weitere Rückzahlungsansprüche verzichtet wird.OGH 8 Ob 106/23f, 22.03.2024
- Hier: Keine Korrektur der Versagung der Genehmigung einer Verzichtserklärung durch die Vorinstanzen, da der Betroffene mit dem Verzicht seiner gesamten allfälligen Ansprüche vor einem Zeitraum verlustig gehen würde.OGH 7 Ob 175/23w, 06.03.2024
- Hier: Vertretungshandlungen des Verlassenschaftskurators.OGH 2 Ob 134/21a, 14.12.2021
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Der Beschluss über die Bewilligung der Verfahrenshilfe entfaltet keine Bindungswirkung für das Verfahren zur pflegschaftsbehördlichen Genehmigung der Klagsführung.OGH 6 Ob 197/19t, 24.10.2019
- § 167 Abs 3 ABGB idF BGBl I 2013/15.OGH 5 Ob 36/17f, 04.04.2017
- Dabei kommt naturgemäß auch der Frage erhebliche Bedeutung zu, ob das Prozesskostenrisiko schon durch das Vorhandensein einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen ist, weil dies im Regelfall für die Genehmigung der Prozessführung spricht.OGH 8 Ob 46/11i, 29.09.2011
- Eine abschließende Beurteilung der Tat-und Rechtsfrage ist nicht vorgesehen.OGH 1 Ob 6/08a, 10.06.2008
- Im Falle einer vergleichsweisen Prozessbeendigung ist maßgebend, ob in vergleichbaren Fällen ein verantwortungsbewusster gesetzlicher Vertreter eine entsprechende vergleichsweise Einigung der Fortsetzung des Klagswegs vorziehen würde.OGH 7 Ob 252/02p, 13.11.2002
- Hier: Art 8 Abs 1 Z 2 in Verbindung mit Art 10 Abs 2 EuGVÜ.OGH 2 Ob 71/01g, 29.03.2001
- Das gilt auch für die Zuständigkeitsfrage.OGH 2 Ob 71/01g, 29.03.2001
- Dem Pflegschaftsgericht obliegt die Prüfung, ob eine beabsichtigte Klagsführung im wohlverstandenen Interesse des Pflegebefohlenen liegt oder daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Vermögensnachteil droht, etwa durch Belastung mit Prozesskosten. Maßgebend ist, ob in vergleichbaren Fällen ein verantwortungsbewusster gesetzlicher Vertreter den Klageweg beschreiten würde. Zu diesem Zweck müssen die Tatsachengrundlagen und deren Beweisbarkeit möglichst vollständig erhoben und der so gewonnene Sachverhalt einer umfassenden rechtlichen Beurteilung unterzogen werden. Zu prüfen ist, ob die konkret zu beurteilende Klage mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird.OGH 6 Ob 319/99a, 30.08.2000
- Dazu gehört auch, dass vom Pflegschaftsgericht jene Personen gehört werden, aus deren Aussagen der Zustand und das Verhalten des Betroffenen zum Zeitpunkt des Abschlusses nachwirkender Rechtsgeschäfte geschlossen werden kann, weil der Sachwalter nur so die Interessen der Pflegebefohlenen wahrzunehmen in der Lage ist.OGH 2 Ob 116/98t, 23.04.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108029 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 38.
- OGH 5 Ob 79/24i, 04.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 191/23h, 30.01.2024, Fall aus Kärnten
- OGH 4 Ob 211/23t, 19.12.2023, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 36/17f, 04.04.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 154 · Rechtsunwirksamerklärung des Vaterschaftsanerkenntnisses
- ABGB § 167 · Gesetzliche Vertretung des Kindes
- ABGB § 282 · Verschwiegenheitspflicht und Haftung
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