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Wen muss ich klagen, wenn die Behörde als Vormund fehlte?

günstig für Geschädigter betrifft Kinder, Eltern, Bundesländer, Städte, Geschädigte
Für Fehler der Bezirkshauptmannschaft als Vormund oder besonderer Sachwalter haftet jene Gebietskörperschaft, der sie zuzuordnen ist. Das ist bei der Bezirkshauptmannschaft das Bundesland und beim Magistrat die Statutarstadt. Dasselbe gilt, wenn eine Mitteilungspflicht als gesetzlicher Vertreter verletzt wurde.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 14.05.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Die Haftung der Bezirkshauptmannschaft als Vormund oder besonderer Sachwalter trifft jene Gebietskörperschaft, der sie funktionell zuzurechnen ist, das sind das Bundesland für die Bezirkshauptmannschaft und die Statutarstadt für ihren Magistrat. Gleiches gilt auch für die Haftung auf Grund der Verletzung der Mitteilungspflicht als gesetzlicher Vertreter gemäß § 21 UVG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.

günstig für Schädiger Mitverschulden des Frachtführers

Wer seine Sachen bewusst jemandem anvertraut, muss sich dessen Fehler beim Schaden zurechnen lassen. Übergeben Sie Ware einem Frachtführer, wirkt sich dessen Mitverschulden auf Ihren Ersatzanspruch gegen den Schädiger aus.

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