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Bekomme ich Geld, wenn die Behörde falsch entschieden hat?

günstig für Rechtsträger betrifft Geschädigte, Behörden, Kläger, Bund
Nicht jede unrichtige Rechtsauffassung führt zu einem Anspruch gegen den Staat. War die Auffassung immerhin vertretbar, entsteht kein Anspruch, auch wenn eine höhere Stelle sie später nicht teilt. Fragen, bei denen der Behörde ein Spielraum zusteht, werden im nachfolgenden Haftungsverfahren nicht neu geprüft.

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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (88 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Eine unrichtige, jedoch vertretbare Rechtsauffassung vermag selbst dann keinen Amtshaftungsanspruch zu begründen, wenn die Rechtsansicht von der höheren Instanz nicht gebilligt wird; insbesondere geht es nicht an, jede Frage, die im Ermessensrahmen zu entscheiden ist, in einem nachfolgenden Amtshaftungsprozess einer neuen Prüfung zu unterziehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 28 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049955 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 88.

Genannte Normen

AHG §1 Ca; AHG §1 Cb

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