Genügt die Vorschriftsverletzung als Beweis für die Ursache?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Frage des erforderlichen Kausalzusammenhangs zwischen Ad‑hoc‑Meldung und Anlageentscheidung.OGH 9 Ob 26/14k, 20.03.2015
- § 1157 iVm § 1168 ABGB und die technischen Standards sind als „Schutzgesetze" zu qualifizieren. Bei Verletzung eines Schutzgesetzes durch einen Schädiger wird dem Geschädigten regelmäßig hinsichtlich des Nachweises der Kausalität der Schutzgesetzverletzung für den Schaden zumindest eine Beweiserleichterung im Sinne des Ausreichens eines prima facies Beweises zugebilligt, wenn der Schaden eingetreten ist, den das Schutzgesetz verhindern wollte.OGH 8 Ob 144/06v, 30.08.2007
- Bei Verletzung eines Schutzgesetzes ist kein strenger Beweis des Kausalzusammenhangs erforderlich, spricht doch in diesen Fällen der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der von der Norm zu verhindernde Schaden durch das verbotene Verhalten verursacht wurde. Es obliegt dann dem Beklagten, die Kausalität der Pflichtwidrigkeit - durch Außerkraftsetzung des ihn belastenden Anscheinsbeweises - ernstlich zweifelhaft zu machen.OGH 6 Ob 303/05k, 06.04.2006
- Es obliegt dem Beklagten, andere - gleichfalls in Betracht zu ziehende - Schadensursachen darzulegen.OGH 6 Ob 147/99g, 16.09.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027517 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 30.
- OGH 9 Ob 47/24p, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 39/24b, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 33/23y, 05.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 189/23k, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 61/22t, 27.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 30/20f, 28.01.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Stützen Sie Ihren Anspruch darauf, dass eine Schutzvorschrift verletzt wurde, müssen Sie nur den Eintritt des Schadens und die Übertretung dieser Vorschrift beweisen. Einen strikten Nachweis, dass die Übertretung den Schaden verursacht hat, brauchen Sie nicht, weil die Pflichtwidrigkeit vermutet wird.
Wer eine Vorschrift verletzt, die Schäden verhindern soll, haftet für den entstandenen Schaden. Von dieser Haftung kommt er nur frei, wenn er beweist, dass der Schaden auch dann eingetreten wäre, wenn er sich vorschriftsmäßig verhalten hätte. Diesen Beweis muss er selbst erbringen.