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Wer haftet für Schäden aus der Wasserleitung der Gemeinde?

günstig für Geschädigter betrifft Anschlussnehmer, Gemeinden, Hauseigentümer
In der Regel die Gemeinde nach den Regeln für Behördenfehler, weil Wasserversorgungsanlagen meist hoheitlich geführt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Wasserleitungsordnung einen durchsetzbaren Anschlusszwang und Gebühren vorsieht und Verstöße als Verwaltungsübertretung ahndet. Die Verrechnung des Entgelts kann trotzdem privatrechtlich bleiben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 22.09.2021 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Wasserversorgungsanlagen werden im allgemeinen in Erfüllung von Aufgaben der Hoheitsverwaltung geführt. Dies trifft auf eine Gemeindewasserleitungsanlage zu, wenn die von der Gemeinde erlassene Wasserleitungsordnung mit Bescheid durchsetzbaren Anschlusszwang sowie Vorschreibung von Gebühren vorsieht und Verstöße als Verwaltungsübertretung ahndet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050072 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Genannte Normen

AHG §1 Ba; WRG §36

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Überspannungsschaden nach Leitungsbeschädigung

Der Rechtssatz behandelt die Frage, ob für einen weiteren Schaden zu haften ist, der als unmittelbare Folge einer vorangegangenen Schädigung eintritt und mit dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu rechnen ist. Im entschiedenen Fall riss beim Fällen eines Baumes neben einer Starkstromleitung der Nullleiter, wodurch elektrische Geräte beschädigt wurden. Für bloße Stromabnehmer haben die Gerichte einen solchen Schaden als mittelbar angesehen.

günstig für Schädiger Unkenntnis von Vorschriften und Verschulden

Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.

Verwandte Fragen

Nachbarrecht · Haftung öffentlicher Stellen gegenüber Nachbarn
Anderes · Kostenersatz nach Gewässerverunreinigung
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Anderes · Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde
Schadenersatz · Haftung der Gemeinde vor Vertragsabschluss