Zählt eine Forderung in der Insolvenz, die erst später entsteht?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Rückzahlungsanspruch aus einem Spareinlagevertrag ist eine bedingte Forderung iSd § 19 Abs 2 Satz 1 IO.OGH 17 Ob 1/26k, 06.07.2026
- Hier: Gehilfenregress nach § 1313 Satz 2 ABGB bei Haftrücklassgarantie und Insolvenz des Garantieauftraggebers.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
- Hier: Forderung des Bundes auf Zahlung von vor Insolvenzeröffnung nicht abgeführter Lohnsteuer ist eine mit Erlassung des Haftungsbescheids aufschiebend bedingte Insolvenzforderung.OGH 17 Ob 7/19g, 05.12.2019
- Hier: Provisionsanspruch iSd § 10 Abs 3 AngG.OGH 9 ObA 126/13i, 19.12.2013
- Hier: Rückerstattungsanspruch nach § 17 Abs 4 GrEStG.OGH 3 Ob 183/09x, 30.09.2009
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Bürge im Sinn des § 14 Abs 1 AÜG.OGH 3 Ob 143/08p, 03.09.2008
- Der Anspruch auf besondere Förderung nach dem PresseförderungsG 1985 ist zwar durch einen Zuerkennungsbeschluss der Bundesregierung oder deren Verweigerung der Förderung unter Verletzung des Gleichbehandlungsgebots bedingt, aber in dieser bedingten Weise bereits im Rahmen des vor dem Konkurs bestehenden Schuldverhältnisses existent.OGH 10 Ob 23/03k, 21.06.2004
- Ist der Garantieauftraggeber insolvent, und wurde die Garantie vor Konkurseröffnung gelegt, steht der zahlenden Bank der Aufwandersatzanspruch gegen den Gemeinschuldner nur als Konkursforderung zu, selbst dann, wenn die Zahlung erst nach Konkurseröffnung erfolgte, weil schon mit Eröffnung der Garantie ein aufschiebend bedingter Anspruch (§ 16 KO) entstand.OGH 8 Ob 200/02y, 20.03.2003
- Auch potentielle Regressforderungen von Bürgen, dritten Pfandbestellern, Mitschuldnern oder Wechselverpflichteten und Scheckverpflichteten (die das Wertpapier eingelöst haben) sind zu den aufschiebend bedingten Forderungen zu rechnen, wenn das rückgriffsbegründende Rechtsgeschäft schon vor der Konkurseröffnung (in unverdächtiger Zeit) bestanden hat.OGH 6 Ob 16/02z, 18.04.2002
- Hier: Ausgleichsforderung nach § 20d AO.OGH 5 Ob 307/77, 28.06.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051527 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 19.
- OGH 3 Ob 172/25b, 17.12.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 235/17p, 21.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 16 · Bedingte Forderungen
- IO § 19 · Aufrechnung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Sie müssen die Forderung zuerst im Insolvenzverfahren anmelden und die Prüfung abwarten. Vorher ist der Weg zu Gericht unzulässig, und zwar im streitigen wie im außerstreitigen Verfahren.
Wollen Sie gegen jemanden Exekution führen, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, müssen Sie schon im Exekutionsantrag darlegen, dass es sich um eine bevorrechtete Forderung handelt. Diese Angabe gehört also bereits in den Antrag und nicht erst in ein späteres Vorbringen.