Zum Inhalt springen

Bleibt der Erlös meines eingebrachten Hauses bei der Scheidung meiner?

günstig für Eigentümer betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Erben
Wird eine Sache, die von der Aufteilung ausgenommen ist, während der Ehe verkauft, bleibt auch der Wert, der an ihre Stelle tritt, von der Aufteilung ausgenommen. Voraussetzung ist, dass sich dieser Wert noch abgrenzen lässt. So können Sie nachverfolgen, was aus Ihrem eingebrachten oder geerbten Vermögen geworden ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Auch dann, wenn Sachen im Sinne des § 82 Abs 1 Z 1 EheG während der Ehe veräußert werden, ist der an ihre Stelle tretende noch abgrenzbare Vermögenswert von der Verteilung auszunehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057322 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 22.

Genannte Normen

EheG §82

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Eingebrachtes Vermögen bei der Aufteilung
Familienrecht · Eingebrachtes Vermögen bei der Scheidung
Familienrecht · Eingebrachtes Unternehmen bei der Scheidung
Familienrecht · Eingebrachtes Vermögen und Aufteilung
Familienrecht · Aufteilung nur vorhandenen Vermögens