Bleibt der Erlös meines eingebrachten Hauses bei der Scheidung meiner?
günstig für Eigentümer betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Erben
Wird eine Sache, die von der Aufteilung ausgenommen ist, während der Ehe verkauft, bleibt auch der Wert, der an ihre Stelle tritt, von der Aufteilung ausgenommen. Voraussetzung ist, dass sich dieser Wert noch abgrenzen lässt. So können Sie nachverfolgen, was aus Ihrem eingebrachten oder geerbten Vermögen geworden ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Auch dann, wenn Sachen im Sinne des § 82 Abs 1 Z 1 EheG während der Ehe veräußert werden, ist der an ihre Stelle tretende noch abgrenzbare Vermögenswert von der Verteilung auszunehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: mehrstufige Wertverfolgung, da der Verkaufserlös einer Liegenschaft, die teilweise mit von der Aufteilung ausgenommenen Vermögen finanziert wurde, wiederum in eine andere Liegenschaft investiert wurde, die nunmehr der Aufteilung unterliegt.OGH 1 Ob 94/25t, 09.09.2025
- Eine wertverfolgende Berücksichtigung eingebrachten, von Dritten geschenkten und von Todes wegen erworbenen Vermögens eines Ehegatten hat auch in dem Fall zu erfolgen, dass damit zunächst ein bestimmter Vermögensgegenstand finanziert und dessen Verkaufserlös in der Folge für den Erwerb eines anderen Vermögensgegenstands verwendet wurde.OGH 1 Ob 94/25t, 09.09.2025
- Es würde dem Grundgedanken der gerechten Verteilung des während der ehelichen Lebensgemeinschaft geschaffenen Vermögens widersprechen, einen Ehegatten (auch bloß wertmäßig) an solchen Vermögensbestandteilen partizipieren zu lassen, die der andere in die Ehe eingebracht hat oder die ihm als geschenkt oder geerbt allein zustehen.OGH 1 Ob 94/25t, 09.09.2025
- Nicht aber dann, wenn das Surrogat oder ein Anteil daran während der aufrechten Ehe dem einen Ehegatten vom anderen (zu dessen Gunsten die Sache oder der Wert, weil er sie in die Ehe eingebracht, von Todes wegen erworben oder von einem Dritten geschenkt erhalten hat, zuvor gemäß § 82 Abs 1 Z 1 EheG ausgenommen war) geschenkt wurde.OGH 1 Ob 208/19y, 26.03.2020
- Nach dem Substitutionsprinzip sollen grundsätzlich Vermögenswerte, die an die Stelle einer in die Ehe eingebrachten Sache getreten sind, nicht der Aufteilung unterliegen.OGH 4 Ob 533/87, 30.06.1987
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- Das aus geschenktem und somit ausgenommenen Geld angeschaffte Äquivalent bleibt, wenn es klar abgrenzbar und keine deutliche Umwidmung erfolgt ist, aus der Aufteilung ausgenommen.OGH 6 Ob 560/84, 07.03.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057322 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 22.
- OGH 1 Ob 94/25t, 09.09.2025, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 69/25s, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 85/22i, 22.06.2022, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 208/19y, 26.03.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 262/15h, 31.03.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §82
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