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Gehört das Grundstück zum Betrieb und bleibt daher ausgenommen?

günstig für Unternehmer betrifft Ehegatten, Unternehmer, Betriebsinhaber, geschiedene Ehegatten
Ob ein Grundstück zu einem Unternehmen gehört, hängt davon ab, wofür es der Eigentümer bestimmt hat. Entscheidend ist diese Widmung für Zwecke des Unternehmens. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der andere Ehepartner das Unternehmen betreibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Entscheidend dafür, dass ein Grundstück zu einem Unternehmen gehört, ist die Widmung des Eigentümers zu Zwecken des sei es auch vom anderen Ehegatten betriebenen Unternehmens (EFSlg 48935).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057521 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 20.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Unternehmerbegriff im Konsumentenschutz

Für die Unternehmereigenschaft braucht es keine bestimmte Betriebsgröße, kein Mindestkapital und keine besondere Organisation. Entscheidend ist allein, ob sich die selbständige wirtschaftliche Tätigkeit bei genau diesem Geschäft als unternehmerisch darstellt. Es kommt also auf das Verhältnis der beiden Seiten bei diesem Geschäft an.

günstig für Konsument Minderheitsbeteiligung und Unternehmereigenschaft

Wer sich nur mit einem Minderheitsanteil an einer Gesellschaft beteiligt und damit bloß Kapital anlegt, gilt nicht als Unternehmer. Voraussetzung ist, dass er dadurch keinen nennenswerten Einfluss auf die Geschäftsführung hat. Das bloße Anlegen von Geld ist noch kein unternehmerisches Handeln.

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