Kann mein Grundstücksgeschäft noch nach Jahren angefochten werden?
betrifft Grundstückskäufer, Verkäufer, Landwirte
Der Gesetzgeber verletzt das Sachlichkeitsgebot, wenn er zur Zielerreichung völlig ungeeignete Mittel vorsieht oder wenn geeignete Mittel zu einer sachlich nicht begründbaren Unterscheidung führen. Dass der Landesgrundverkehrsreferent ein Grundstücksgeschäft zeitlich unbeschränkt anfechten kann, ist nach diesem Maßstab weder sachwidrig noch unverhältnismäßig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 19.02.2026 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Das Sachlichkeitsgebot wird aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitet; es ist verletzt, wenn der Gesetzgeber zur Zielerreichung völlig ungeeignete Mittel vorsieht oder wenn die vorgesehenen, an sich geeigneten Mittel zu einer sachlich nicht begründbaren Differenzierung führen. Die zeitlich unbeschränkte Klagebefugnis des Landesgrundverkehrsreferenten ist weder sachwidrig noch unverhältnismäßig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Rahmen der „Fiskalgeltung der Grundrechte“ ist der Staat (und die anderen Gebietskörperschaften) auch dann an die Grundrechte und daher auch an das aus dem Gleichheitsgrundsatz (Art 2 StGG; Art 7 Abs 1 B-VG) abzuleitende Sachlichkeitsgebot gebunden, wenn er nicht hoheitlich, sondern im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung tätig wird.OGH 1 Ob 19/25p, 29.04.2025
- Hier: Förderung nach § 1 Abs 1 Z 1 COVID-19-ZweckzuschussG, von der „privat-profitorientierte“ Pflegeheime ausgeschlossen sind.OGH 10 Ob 19/24b, 11.02.2025
- Körperschaft öffentlichen Rechts und Stellenbesetzung.OGH 9 ObA 107/20f, 27.01.2021
- Für den Fall, dass eine Rückabwicklung und Richtigstellung des Grundbuchsstandes aber schon erfolgt ist, sieht das Gesetz keine Klagebefugnis auf bloß deklarative Feststellung, dass ein Rechtsgeschäft wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen über den Ausländergrunderwerb nichtig war, vor.OGH 6 Ob 39/03h, 24.04.2003
- Bei der Sachlichkeitsprüfung darf von einer Durchschnittsbetrachtung ausgegangen und auf den Regelfall abgestellt werden, wobei auch vergröbernde Regelungen pauschalierenden Charakters zulässig sind, sofern sie nicht den Erfahrungen des täglichen Lebens widersprechen.OGH 10 ObS 96/01t, 10.07.2001
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Der Landesgrundverkehrsreferent kann ua Schein- und Umgehungsgeschäfte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes vom 03.07.1991, LGBl 1991/74 bestehen, nur anfechten, wenn ihre bücherliche Eintragung in den letzten drei Jahren vor dem Inkrafttreten und somit nicht vor dem 01.10.1988 erfolgt ist.OGH 8 Ob 522/95, 20.09.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058455 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 17.
- OGH 9 ObA 8/26f, 19.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 19/25p, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 123/24x, 18.03.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 50/24b, 23.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 184/22b, 24.07.2023
- OGH 9 ObA 107/20f, 27.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 75/20z, 21.10.2020
Genannte Normen
B-VG Art7; StGG Art2; TirGVG 1983 idF LGBl 1991/74 §16a; TirGVG 1993 §35; PresseFG 2004 §2
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