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Anderes · Unbefristete Anfechtung von Grundstücksgeschäften

Kann mein Grundstücksgeschäft noch nach Jahren angefochten werden?

betrifft Grundstückskäufer, Verkäufer, Landwirte
Der Gesetzgeber verletzt das Sachlichkeitsgebot, wenn er zur Zielerreichung völlig ungeeignete Mittel vorsieht oder wenn geeignete Mittel zu einer sachlich nicht begründbaren Unterscheidung führen. Dass der Landesgrundverkehrsreferent ein Grundstücksgeschäft zeitlich unbeschränkt anfechten kann, ist nach diesem Maßstab weder sachwidrig noch unverhältnismäßig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 19.02.2026 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Das Sachlichkeitsgebot wird aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitet; es ist verletzt, wenn der Gesetzgeber zur Zielerreichung völlig ungeeignete Mittel vorsieht oder wenn die vorgesehenen, an sich geeigneten Mittel zu einer sachlich nicht begründbaren Differenzierung führen. Die zeitlich unbeschränkte Klagebefugnis des Landesgrundverkehrsreferenten ist weder sachwidrig noch unverhältnismäßig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058455 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 17.

Genannte Normen

B-VG Art7; StGG Art2; TirGVG 1983 idF LGBl 1991/74 §16a; TirGVG 1993 §35; PresseFG 2004 §2

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