Kann ich ein erst künftiges Recht im Grundbuch sichern?
betrifft Grundeigentümer, Käufer, Berechtigte, Erben
Nein. Eine Vormerkung ist nur zulässig, wenn das Recht auch einverleibt werden könnte. Ein Recht, das erst in Zukunft entstehen soll, kann nicht vorgemerkt werden, um es zu sichern. Auch eine Vereinbarung der Beteiligten macht eine unzulässige Eintragung nicht möglich.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 03.07.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Die Vormerkung eines den Gegenstand der grundbücherlichen Eintragung bildenden Rechtes (§ 9 GBG) ist nur dann zulässig, wenn auch die Einverleibung dieses Rechtes stattfinden könnte. Die Vormerkung eines erst künftig entstehenden Rechtes zu Sicherungszwecken ist im GBG nicht vorgesehen und daher abzulehnen. Unzulässige Eintragungen können auch durch Parteienvereinbarung nicht verbücherungsfähig gemacht werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Für eine Abschreibung eines Trennstücks kommt eine Vormerkung nach §§ 8 Z 2, 35 ff GBG nicht in Frage.OGH 5 Ob 165/09i, 25.03.2010
- Für ein aufschiebend bedingtes Recht kommt auch eine Vormerkung nicht in Frage.OGH 5 Ob 172/08t, 25.11.2008
- Aufschiebend bedingte Rechte können vor Eintritt der Bedingung im Grundbuch nicht eingetragen werden.OGH 5 Ob 172/08t, 25.11.2008
- Anwartschaft auf Wohnrecht.OGH 1 Ob 212/75, 08.10.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060261 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 5 Ob 31/24f, 03.07.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 8/17p, 01.03.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 168/16s, 01.03.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Bedingte Rechte im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Bedingte Rechte im Grundbuch
Wohnungseigentum · Vormerkung und Wohnungseigentum
Eigentum und Grundbuch · Wirkung der Vormerkung im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Eintragung nur für einen Grundstücksteil