Kann ich ein Recht eintragen, das erst später wirksam wird?
betrifft Grundeigentümer, Berechtigte, Käufer, Erben
Nein. Rechte, die erst mit dem Eintritt einer Bedingung entstehen sollen, können vorher weder einverleibt noch vorgemerkt werden; dasselbe gilt für bloße Aussichten auf ein künftiges Recht. Tritt die Bedingung ein, ist das durch Urkunden nachzuweisen. Rechte, die unter einer auflösenden Bedingung stehen, sind dagegen eintragungsfähig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Anwartschaften auf künftige Rechte (hier: betagtes Eigentum) können mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht durch Einverleibung (Vormerkung) verdinglicht werden. Das Judikat Nr 214 ist durch die Neufassung der Bestimmungen der §§ 615 und 822 ABGB (§§ 59 und 73 der dritten TeilNov) unanwendbar geworden (ebenso schon 7 Ob 140/57).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: vereinbarte zeitlich "nachrangige" RechtsausübungOGH 5 Ob 123/25m, 30.10.2025
- Hier: Fruchtgenussrecht, auf dessen Ausübung bis zum Ableben einer bestimmten Person verzichtet wurde.OGH 5 Ob 121/16d, 04.04.2017
- Hier: Eintragung eines durch die rechtskräftige Bestellung eines Sachwalters für den Verbotsberechtigten auflösend bedingten Belastungs‑ und Veräußerungsverbots.OGH 5 Ob 168/16s, 01.03.2017
- Der hier bis zum Auszug der Verpflichteten wirksame Verzicht bewirkt, dass Befugnisse der Verpflichteten und ein uneingeschränkt eingeräumtes Wohnungsgebrauchsrecht in Widerspruch zueinander stünden. Die Verzichtsvereinbarung schließt den Gebrauch, der vertraglich eingeräumt werden soll, vorläufig zur Gänze aus. Sie wirkt somit im Ergebnis wie eine vertraglich ausdrücklich als solche vereinbarte aufschiebende Bedingung, die das Recht einschließlich der damit verbundenen Pflichten erst mit ihrem Eintritt entstehen lässt.OGH 5 Ob 177/14m, 23.10.2014
- Die ursprünglich an dieser Stelle aus Versehen mit der Kennzeichnung T13 erfolgte Wiederholung des Teilsatzes T7 wurde gelöscht. - Jänner 2017OGH 5 Ob 92/12h, 09.08.2012
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Die ursprünglich an dieser Stelle aus Versehen mit der Kennzeichnung T12 erfolgte Wiederholung des Teilsatzes T7 wurde gelöscht. - Jänner 2017OGH 5 Ob 25/10b, 25.03.2010
- Die ursprünglich an dieser Stelle aus Versehen mit der Kennzeichnung T11 erfolgte Wiederholung des Teilsatzes T8 wurde gelöscht. - Jänner 2017OGH 5 Ob 254/08a, 25.11.2008
- Die ursprünglich an dieser Stelle aus Versehen mit der Kennzeichnung T10 erfolgte Wiederholung des Teilsatzes T7 wurde gelöscht. - Jänner 2017OGH 5 Ob 254/08a, 25.11.2008
- Wird der Rechtserwerb von einer aufschiebenden Bedingung, insbesondere der Erbringung einer Gegenleistung abhängig gemacht, ist für die Einverleibung auch der Eintritt der Bedingung urkundlich nachzuweisen.OGH 5 Ob 172/08t, 25.11.2008
- Für ein aufschiebend bedingtes Recht kommt auch eine Vormerkung nicht in Frage.OGH 5 Ob 172/08t, 25.11.2008
- Aufschiebend bedingte Rechte können vor Eintritt der Bedingung im Grundbuch nicht eingetragen werden.OGH 5 Ob 172/08t, 25.11.2008
- Unter einer auflösenden Bedingung geschlossene Rechtsgeschäfte sind aber eintragungsfähig.OGH 5 Ob 295/04z, 11.01.2005
- Hier: Begehrt wurde die Anwartschaft auf den späteren Erwerb einer Dienstbarkeit; das Fruchtgenussrecht zählt jedoch zu den Dienstbarkeiten (§ 478 ABGB), die als dingliche Rechte grundsätzlich erst mit der Eintragung im Grundbuch entstehen (§ 481 Abs 1 ABGB).OGH 5 Ob 2388/96d, 10.12.1996
- Bedingte Rechte können vor Eintritt der Bedingung im Grundbuch nicht eingetragen werden.OGH 7 Ob 602/89, 27.04.1989
- Ihre Eintragung ist unzulässig (Feil, Österreichisches Grundbuchsrecht, 1972,198).OGH 3 Ob 18/82, 28.04.1982
- Hier: Bedingtes Eigentum.OGH 5 Ob 7/80, 06.05.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060269 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 23.
- OGH 5 Ob 164/25s, 30.10.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 123/25m, 30.10.2025
- OGH 5 Ob 31/24f, 03.07.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 1/19m, 20.02.2019, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 139/17b, 21.12.2017, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 121/16d, 04.04.2017
- OGH 5 Ob 168/16s, 01.03.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 114/16z, 25.10.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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