Ist eine Eintragung ungültig, wenn die Urkunde fehlerhaft war?
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Nein. Unheilbar nichtig sind nur Eintragungen, die schon ihrem Gegenstand nach nicht zulässig waren, weil das Recht der Rechtsordnung fremd ist oder seine Eintragung nirgends vorgesehen ist. Entsprachen bloß die Urkunden nicht den Formvorschriften, ist die Eintragung nicht unwirksam; solche Mängel können Sie nur mit Rekurs bekämpfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 30.08.2024 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Grundbuchswidrige Eintragungen sind mit unheilbarer Nichtigkeit behaftet; sie ziehen daher auf keinen Fall - auch nicht gutgläubigen Dritten gegenüber - Rechtswirkungen nach sich. Darunter fallen jedoch nur solche Eintragungen, die ihres Gegenstandes wegen nicht hätten stattfinden dürfen. Es muss sich um Eintragungen handeln, die ein Recht zum Gegenstand haben, das der geltenden Rechtsordnung überhaupt fremd ist oder dessen Eintragung weder im Grundbuchsgesetz noch in anderen Gesetzen zugelassen ist, und die einen physisch oder rechtlich unmöglichen Grundbuchsstand, dem die materielle Rechtsgrundlage nicht entsprechen kann, schaffen. Dass die der Eintragung zugrunde liegenden Urkunden nicht den Vorschriften des GBG (§§ 26 f, 32) entsprechen, macht die Eintragung noch nicht grundbuchswidrig; solche Formverletzungen können nur mit Rekurs gegen die Einverleibungsbewilligung bekämpft werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine Eintragungsfähigkeit eines nur zwischen Übergeber und Übernehmer auf den Todesfall vereinbarten Nachfolgerechts.OGH 5 Ob 131/15y, 25.08.2015
- Hier: Ein Verstoß gegen § 612 ABGB macht die im händischen Grundbuch eingetragen gewesene Beschränkung des Eigentumsrechts ihrem Inhalt nach nicht zu einer solchen, die nach dem Gesetz nicht Gegenstand einer grundbücherlichen Eintragung sein konnte.OGH 5 Ob 8/13g, 16.05.2013
- Gegen abstrakt zulässige Eintragungen biete § 130 GBG keine Handhabe.OGH 5 Ob 8/13g, 16.05.2013
- § 364c ABGB, § 1236 ABGB.OGH 5 Ob 205/09x, 10.11.2009
- Das in stRsp vertretene Argument, § 9 GBG stelle eine taxative Aufzählung der einverleibungsfähigen bzw vormerkungsfähigen Rechte und Lasten dar, spricht nicht unbedingt dagegen, in anderen Gesetzen, vornehmlich im ABGB ausdrücklich zugelassene Einverleibungen zu bewilligen.OGH 5 Ob 205/09x, 10.11.2009
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Zugehörigkeit einer Liegenschaft zu einem nicht existenten Deckungsstock einer Pensionskasse.OGH 5 Ob 238/06w, 06.03.2007
- Sie sind von Amts wegen als unzulässig zu löschen.OGH 3 Ob 1003/96, 15.04.1998
- Unzulässige Einverleibung eine Reallast des Wohnungsrechtes an einem ideellen Anteil.OGH 5 Ob 26/81, 29.09.1981
- Persönliche Dienstbarkeit angeblich als Grunddienstbarkeit eingetragen.OGH 4 Ob 600/79, 04.03.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060300 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 25.
- OGH 5 Ob 108/24d, 30.08.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 70/24s, 04.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 174/19b, 20.02.2020, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 204/18p, 20.03.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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