Wie werde ich die Anmerkung los, wenn die Klage abgewiesen wurde?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 05.12.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Vereinbarung „ewigen Ruhens" ist dem nicht gleichzuhalten, weshalb diesfalls nur mit Einverständnis des Klägers und unter Vorlage einer beweiswirkenden Urkunde die Löschung der Klagsanmerkung bewilligt werden kann (so schon 3 Ob 121/07a).OGH 5 Ob 178/07y, 05.02.2008
- Die Streitanmerkung ist auf Ansuchen des Beklagten zu löschen, wenn das Klagebegehren rechtskräftig abgewiesen wurde.OGH 5 Ob 178/07y, 05.02.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060682 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 180/22i, 05.12.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nach dem, was in Ihrer Klage steht, und nach Ihrem Antrag. Geprüft wird, ob die Klage schlüssig ist, ob also bei Zutreffen Ihres Vorbringens eine stattgebende Entscheidung ergehen könnte. Ob das Prozessgericht zuständig ist oder die Klagsführung eine Genehmigung braucht, prüft das Grundbuchsgericht nicht.
Ja. Wenn Sie die Anerkennung einer Dienstbarkeit verlangen, die Sie durch langjährige Nutzung erworben haben, ist die Anmerkung des Streits im Grundbuch zulässig. Das gilt auch, wenn Sie den Eingetragenen auf Zustimmung zur Eintragung klagen.