Zählt es noch, wenn der Bescheid nach meinem Antrag aufgehoben wird?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
So hat das Gericht es formuliert
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0061117 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 87/25t, 25.06.2025
- OGH 5 Ob 184/24f, 18.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 64/24h, 14.11.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 162/22t, 20.10.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 7/22y, 01.06.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 220/20v, 18.03.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 204/20s, 26.11.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 113/19t, 29.08.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 90/18y, 12.06.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 77/18m, 12.06.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Auch ein abweisender Beschluss im Grundbuchsverfahren wird endgültig. Solange sich der Grundbuchsstand und die Urkunden nicht geändert haben, ist ein neuerlicher Antrag zurückzuweisen; eine zusätzliche rechtliche Begründung allein genügt nicht.
Nein. Weist das Grundbuchsgericht einen Antrag ab, wird diese Entscheidung nicht nur formell, sondern auch inhaltlich verbindlich. Diese Wirkung trifft aber nur die am Grundbuchsverfahren Beteiligten, nicht jeden Dritten.