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Wann handelt ein Schuldner absichtlich zum Nachteil der Gläubiger?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter, Unternehmer
Eine Benachteiligungsabsicht liegt vor, wenn der Schuldner weiß und will, dass seine Gläubiger durch sein Handeln schlechter gestellt werden. Es genügt, dass er diesen Nachteil ernstlich für möglich hält und in Kauf nimmt. Das muss nicht sein einziger Beweggrund sein.

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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 07.10.2025 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

In Benachteiligungsabsicht handelt der Gemeinschuldner, wenn er weiß und will, dass durch seine Rechtshandlungen Gläubiger benachteiligt werden; sein Wille muss zumindest in der Form des dolus eventualis die Herbeiführung dieses Erfolges gerichtet sein, wenn er auch nicht der einzige Beweggrund sein muss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064166 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 29.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Exekution trotz Insolvenzverfahren

Wollen Sie gegen jemanden Exekution führen, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, müssen Sie schon im Exekutionsantrag darlegen, dass es sich um eine bevorrechtete Forderung handelt. Diese Angabe gehört also bereits in den Antrag und nicht erst in ein späteres Vorbringen.

günstig für Schuldner Keine Parteistellung des Gläubigers beim Erlag

Nur der Schuldner kann erreichen, dass das Gericht eine Sache in Verwahrung nimmt oder einen Verwahrer bestellt. An diesem Verfahrensschritt sind Sie als Gläubiger nicht beteiligt und haben keine Parteistellung. Ihre Interessen sind in diesem Stadium noch nicht berührt.

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