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Wann liegt ein erheblich nachteiliger Gebrauch vor?

betrifft Mieter, Vermieter, Hausbewohner
Ob eine Nutzung erheblich nachteilig ist, lässt sich nicht allgemein sagen. Das ist stets nach den Umständen des einzelnen Falls zu beurteilen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (41 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Die Frage, ob ein erheblich nachteiliger Gebrauch im Sinne des § 19 Abs 2 Z 4 MG vorliegt oder nicht, ist immer nach den Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen (MietSlg 2463, 8912, 6 Ob 304/62 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068103 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 41.

Im Gesetz

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