Verliere ich das Eintrittsrecht, weil ich anderswo wohnen könnte?
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: In einer 40 m2 bzw 52m² großen Garconniere kann keine mit einer 140 m² großen Wohnung vergleichbare ausreichende Wohnmöglichkeit gesehen werden, zumal die Beklagte bis zum Zeitpunkt des Todes des bisherigen Hauptmieters rund 20Jahre in der gegenständlichen Wohnung lebte.OGH 7 Ob 273/07h, 23.01.2008
- Die Rechtsprechung zu § 14 MRG ist auch maßgebend, wenn sich ein Sachverhalt vor Inkrafttreten des Mietrechtsgesetzes verwirklicht hat, da die Rechtslage in den hier wesentlichen Punkten gleich geblieben ist und gleiche Tatbestände die gleichen Rechtsfolgen nach sich ziehen.OGH 4 Ob 237/05i, 19.12.2005
- Die nur im Familienrecht (Unterhaltsanspruch) begründete anderwertige Wohnmöglichkeit ist nicht als rechtlich gleichwertig gegenüber dem Mietrechtsverhältnis, in das eingetreten werden soll, anzusehen, und schließt das Bestehen eines dringenden Wohnbedürfnisses im Sinn des § 30 Abs 2 Z 6 MRG nicht aus.OGH 2 Ob 2371/96g, 04.09.1997
- Nicht rechtliche und faktische Gleichwertigkeit.OGH 7 Ob 2109/96i, 17.07.1996
- Die Gleichwertigkeit bezieht sich hiebei weniger auf die faktische als die rechtliche Position.OGH 2 Ob 706/86, 28.04.1987
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Rechtlich gleichwertige Unterkunft.OGH 8 Ob 504/86, 26.05.1986
- Dem nahen Angehörigen ist mangels besonderer Umstände eine Verlegung seines Lebensmittelpunktes in ein von ihm bereits seit Jahren saisonweise regelmäßig benütztes Eigenheim grundsätzlich zuzumuten; mit Ausführungen über behauptete rechtliche Unmöglichkeit (Bauordnung) und zur Verkehrssituation.OGH 6 Ob 805/80, 06.05.1981
- Faktische Gleichwertigkeit nicht erforderlich, wohl aber rechtliche Gleichwertigkeit.OGH 1 Ob 781/80, 14.01.1981
- Bei Heimkehr nach beruflicher Tätigkeit im Ausland ist die Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses nur unter dem Gesichtspunkt der nunmehr im Inland aufgebauten oder aufzubauenden Existenz zu beurteilen. Wohnung im Ausland irrelevant.OGH 7 Ob 701/79, 30.08.1979
- Andere ausreichende Unterkunft.OGH 7 Ob 769/78, 11.01.1979
- Möbliertes Zimmer bei beruflicher Abwesenheit im Ausland kein gleichwertiger Ersatz.OGH 7 Ob 132/74, 11.07.1974
- Großvater und studierender Enkel, der sich dessen Bedingungen fügen muss und wegen familiärer Spannungen nicht bei der Mutter wohnen kann.OGH 7 Ob 197/65, 11.08.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068334 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 28.
- OGH 5 Ob 49/19w, 25.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 105/18a, 24.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 210/17m, 23.01.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ob die Wohnung des verstorbenen Mieters von einem nahen Angehörigen dringend gebraucht wird, ist nach denselben Grundsätzen zu beurteilen wie der dringende Eigenbedarf des Vermieters. Ein dringendes Wohnbedürfnis liegt nicht vor, wenn dem Angehörigen eine andere ausreichende und rechtlich gleichwertige Wohnmöglichkeit offensteht. Steht eine rechtlich gleichwertige Wohnmöglichkeit zur Verfügung, wird nicht mehr geprüft, ob sie auch tatsächlich gleichwertig ist.
Ja, wenn Sie diese Wohnung bald selbst beziehen können. Wird Ihre befristet vermietete Eigentumswohnung schon rund acht Monate nach dem Tod des Mieters frei und legen Sie nicht dar, warum eine frühere Räumung nicht zu erreichen war, fehlt Ihnen das dringende Wohnbedürfnis an der Mietwohnung. Steht Ihnen die eigene Wohnung erst Jahre später zur Verfügung, bleibt das dringende Wohnbedürfnis bestehen.