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Verliere ich das Eintrittsrecht, weil ich anderswo wohnen könnte?

günstig für Mieter betrifft Angehörige, Mieter, Vermieter
Nein, außer es steht Ihnen eine ausreichende und gleichwertige Unterkunft zur Verfügung. Es kommt dabei weniger auf die tatsächliche als auf die rechtliche Gleichwertigkeit an. Ein möbliertes Zimmer oder eine kleine Garconniere ersetzt eine große Wohnung nicht, in der Sie jahrelang gelebt haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Das Vorliegen eines dringenden Wohnungsbedürfnisses ist nur dann zu verneinen, wenn eine ausreichende und gleichwertige Unterkunft zur Verfügung steht (MietSlg 5916, 6610, 8992 ua). (Hier: Zur ganzjährigen Benützbarkeit des Hauses, in dem der Eintrittsberechtigte während der schönen Jahreszeit wohnte, fehlen einige Fertigstellungsarbeiten).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068334 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 28.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Dringendes Wohnbedürfnis nach dem Tod des Mieters

Ob die Wohnung des verstorbenen Mieters von einem nahen Angehörigen dringend gebraucht wird, ist nach denselben Grundsätzen zu beurteilen wie der dringende Eigenbedarf des Vermieters. Ein dringendes Wohnbedürfnis liegt nicht vor, wenn dem Angehörigen eine andere ausreichende und rechtlich gleichwertige Wohnmöglichkeit offensteht. Steht eine rechtlich gleichwertige Wohnmöglichkeit zur Verfügung, wird nicht mehr geprüft, ob sie auch tatsächlich gleichwertig ist.

günstig für Vermieter Dringendes Wohnbedürfnis trotz Eigentumswohnung

Ja, wenn Sie diese Wohnung bald selbst beziehen können. Wird Ihre befristet vermietete Eigentumswohnung schon rund acht Monate nach dem Tod des Mieters frei und legen Sie nicht dar, warum eine frühere Räumung nicht zu erreichen war, fehlt Ihnen das dringende Wohnbedürfnis an der Mietwohnung. Steht Ihnen die eigene Wohnung erst Jahre später zur Verfügung, bleibt das dringende Wohnbedürfnis bestehen.

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