Welche Regeln gehen bei einer geförderten Wohnung vor?
betrifft Mieter, Vermieter, Bauträger
Mietrechtliche Bestimmungen in den verschiedenen Förderungsgesetzen gehen den Regeln des Mietrechtsgesetzes vor. Sie sind für den von ihnen geregelten Bereich die spezielleren Vorschriften.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Mietrechtliche Bestimmungen in den diversen Förderungsgesetzen sind leges speciales zum MG oder zum MRG.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: WWFSG 1989 (in der Fassung vor dem LGBl 41/2010).OGH 1 Ob 11/26p, 27.05.2026
- Förderungsrechtliche Mietzinsbestimmungen sind leges speciales zum MRG.OGH 5 Ob 283/03h, 16.12.2003
- Dies gilt insbesondere auch für den Ausnahmekatalog des § 1 Abs 4 MRG.OGH 5 Ob 69/71, 09.11.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069215 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 1 Ob 11/26p, 27.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 126/16i, 22.11.2016, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 128/15g, 23.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 1 · Geltungsbereich
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