Welche Regeln gelten beim Eintritt in eine geförderte Wohnung?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Förderungsrechtliche Mietzinsbestimmungen sind leges speciales zum MRG.OGH 5 Ob 283/03h, 16.12.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108990 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 1 Ob 11/26p, 27.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 126/16i, 22.11.2016, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 128/15g, 23.02.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
MRG idF 3.WÄG §46 Abs2; WFG 1968 §32 Abs2; WFG 1968 §32 Abs3; WFG 1968 §32 Abs4; WFG 1968 §32 Abs5; WFG 1968 §32 Abs6
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Angehörige in einen bestehenden Mietvertrag eintreten, darf der Vermieter den bisherigen niedrigen Hauptmietzins nur beim ersten Eintritt nicht erhöhen. Bei einem weiteren, späteren Eintritt gilt dieser Schutz nicht mehr.
Die Beschränkung der Miethöhe gilt nur so lange, wie die Förderung läuft. Für die Zeit danach darf schon während der Förderungsdauer eine andere Miete vereinbart werden, sofern sie den mietrechtlichen Regeln entspricht.