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Welche Regeln gelten beim Eintritt in eine geförderte Wohnung?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Angehörige, Vermieter, Bauträger
Bestimmte Vorschriften des Wohnbauförderungsgesetzes 1968 sind Sonderregeln und verdrängen die damit im Widerspruch stehenden Mietregeln. Der Fall, dass jemand in den Mietvertrag eintritt, ist dort aber nicht geregelt. Für diesen Fall bleibt daher die allgemeine Mietregel anwendbar.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Die Bestimmungen des § 32 Abs 2 bis 6 WFG 1968 sind leges speciales und verdrängen die damit in Widerspruch stehenden Bestimmungen des MRG (MietSlg 45.197/27 = WoBl 1995/14). Der in § 46 Abs 2 MRG in der Fassung des 3. WÄG behandelte Eintrittsfall ist in § 32 Abs 2 bis 6 WFG 1968 nicht geregelt, weshalb § 46 Abs 2 MRG nicht verdrängt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108990 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 6.

Genannte Normen

MRG idF 3.WÄG §46 Abs2; WFG 1968 §32 Abs2; WFG 1968 §32 Abs3; WFG 1968 §32 Abs4; WFG 1968 §32 Abs5; WFG 1968 §32 Abs6

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Mietzins bei Eintritt in den Mietvertrag

Wenn Angehörige in einen bestehenden Mietvertrag eintreten, darf der Vermieter den bisherigen niedrigen Hauptmietzins nur beim ersten Eintritt nicht erhöhen. Bei einem weiteren, späteren Eintritt gilt dieser Schutz nicht mehr.

günstig für Vermieter Miethöhe nach Ende der Wohnbauförderung

Die Beschränkung der Miethöhe gilt nur so lange, wie die Förderung läuft. Für die Zeit danach darf schon während der Förderungsdauer eine andere Miete vereinbart werden, sofern sie den mietrechtlichen Regeln entspricht.

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