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Wo wehre ich mich gegen eigenmächtige Umbauten des Vermieters?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Hat der Vermieter eigenmächtig etwas verändert, etwa einen Kaminanschluss, und wollen Sie den früheren Zustand wiederhergestellt haben, wird darüber im Außerstreitverfahren entschieden. Sie müssen dafür also keine gewöhnliche Klage einbringen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 02.11.2022 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Über den Antrag eines Mieters, der nach eigenmächtiger Vornahme von Änderungsarbeiten durch den Vermieter (hier: Kaminanschluss) die Wiederherstellung des früheren Zustandes anstrebt, ist im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070525 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Eigenmächtige Veränderung der Mietwohnung

Wer als Mieter eine an sich zulässige Veränderung ohne die vorgeschriebene Zustimmung eigenmächtig vornimmt, ist nicht schutzwürdig. Der Vermieter kann daher grundsätzlich verlangen, dass Sie den früheren Zustand wiederherstellen. Dieser Anspruch besteht so lange, bis die Zustimmung vorliegt oder als erteilt gilt oder feststeht, dass der Vermieter die Änderung dulden muss.

günstig für Vermieter Alle Voraussetzungen für Änderungen des Mieters

Dann können Sie die Zustimmung nicht erzwingen. Es müssen alle Voraussetzungen zugleich vorliegen; eine Abwägung der Interessen findet nicht statt. Dass die Änderung üblich und für Sie wichtig ist, müssen Sie nachweisen.

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