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Muss ich befürchten, dass jetzt alle anderen umbauen dürfen?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer
Die Sorge, eine genehmigte Änderung könnte anderen als Beispiel dienen, wird nicht berücksichtigt. Denn jede weitere Änderung, der nicht alle Miteigentümer zustimmen, muss ein eigenes Genehmigungsverfahren durchlaufen. Dort werden dann wieder alle Umstände geprüft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 17.03.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Auf befürchtete Beispielsfolgen ist nicht einzugehen, weil jede weitere Änderung, die nicht die Zustimmung aller Miteigentümer findet, einem alle Umstände berücksichtigenden Genehmigungsverfahren nach § 13 Abs 2 WEG in Verbindung mit § 26 Abs 1 Z 2 WEG zu unterziehen wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083229 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verwalter Einzelrecht gegen den Hausverwalter

Als einzelner Miteigentümer können Sie dieses Recht gegenüber dem Verwalter nur erfolgreich ausüben, wenn sein Verhalten begründete Bedenken gegen seine Treue und seine Interessenwahrung weckt. Die Gründe müssen so gewichtig sein, dass die Wahrung der Interessen der Wohnungseigentümer nicht mehr gesichert erscheint.

günstig für Verwalter Minderheitsrechte gegen den Hausverwalter

Nein. Als einzelner Wohnungseigentümer können Sie im Außerstreitverfahren nicht sämtliche allgemeinen Pflichten des Verwalters gegen ihn durchsetzen. Der Verweis im Gesetz ist enger zu verstehen, als sein Wortlaut vermuten lässt.

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