Darf ein Rettungsauto mit Blaulicht beliebig schnell fahren?
günstig für Geschädigterbetrifft Einsatzfahrer, Autofahrer, Fußgänger, Geschädigte
Nein. Der Lenker eines Einsatzfahrzeugs ist zwar von vielen Verkehrsverboten und Verkehrsbeschränkungen und auch von der allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung befreit. Er darf dabei aber keine Personen gefährden und keine Sachen beschädigen und muss seine Geschwindigkeit den tatsächlichen Verhältnissen anpassen.
Ständige Rechtsprechung seit 1901, zuletzt bestätigt am 17.01.2023
(4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1901)
Die im § 26 Abs 2 1.Satz StVO vorgesehene Entbindung des Lenkers eines Einsatzfahrzeuges von allen nicht im Abs 3 dieser Gesetzesstelle erwähnte Verkehrsverboten oder Verkehrsbeschränkungen erlaubt im Hinblick auf das im § 26 Abs 2 2.Satz StVO verankerte Verbot der Gefährdung von Personen oder der Beschädigung von Sachen nicht eine völlig ungehemmte Art der Lenkung eines Einsatzfahrzeuges. Auch wenn der Lenker eines solchen Fahrzeuges nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkung des § 20 Abs 2 StVO gebunden ist, hat er dennoch die Wahl seiner Fahrgeschwindigkeit unter Bedachtnahme auf die Entbindung der Einsatzfahrzeuge von sonstigen Verkehrsbeschränkungen den konkreten Verhältnissen anzupassen (8 Ob 192/77).
Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.
günstig für Schädiger Kündigung und Verdienstentgang nach einem Unfall
Nein, nicht in vollem Umfang. Lösen Sie Ihr Dienstverhältnis schuldhaft und verdienen deshalb weniger als vor dem Unfall, wird Ihnen das angerechnet. Unzufriedenheit mit Anerkennung oder Arbeitsklima genügt dafür noch nicht; die Grenze ist erst überschritten, wenn Ihre Gesundheit darunter litt oder zu leiden drohte.