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Kann ich einen Fehler nachholen, den ich in der Berufung vergaß?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Nein. Einen Fehler des ersten Gerichts, den Sie in der Berufung nicht gerügt haben, darf das Berufungsgericht nicht aufgreifen, und Sie können ihn danach auch nicht mehr geltend machen. Etwas anderes gilt nur, wenn das höhere Gericht den Fehler von sich aus hätte wahrnehmen müssen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 12.05.2026 (42 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

In der Berufung nicht gerügte Verfahrensmängel erster Instanz dürfen vom Berufungsgericht nicht wahrgenommen und können nicht mehr als Revisionsgrund geltend gemacht werden (so schon EFSlg 55100 und 57817).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074223 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 42.

Im Gesetz

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