Kann ich einen Fehler nachholen, den ich in der Berufung vergaß?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Nein. Einen Fehler des ersten Gerichts, den Sie in der Berufung nicht gerügt haben, darf das Berufungsgericht nicht aufgreifen, und Sie können ihn danach auch nicht mehr geltend machen. Etwas anderes gilt nur, wenn das höhere Gericht den Fehler von sich aus hätte wahrnehmen müssen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 12.05.2026 (42 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
In der Berufung nicht gerügte Verfahrensmängel erster Instanz dürfen vom Berufungsgericht nicht wahrgenommen und können nicht mehr als Revisionsgrund geltend gemacht werden (so schon EFSlg 55100 und 57817).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Behauptete Verletzung der Pflicht nach § 87 Abs 1 ASGG.OGH 10 ObS 16/23k, 21.02.2023
- Hier: Unterlassene Beweisaufnahmen, Verletzung der Anleitungspflicht, Nichtzulassung einer ergänzenden Befragung des Sachverständigen.OGH 10 ObS 195/21f, 22.02.2022
- Hier: Verstoß gegen § 405 ZPOOGH 5 Ob 117/14p, 25.07.2014
- Hier: Behauptung, das Erstgericht habe gegen die Erörterungspflicht gemäß § 182a ZPO verstoßen.OGH 9 ObA 2/14f, 25.06.2014
- Verfahrensfehler des Erstgerichts wurden aber im Rekurs nicht geltend gemacht und können daher im Revisionsrekurs nicht nachgeholt werden, zumal keine von der Qualität des § 66 Abs 1 Z 1 AußStrG 2005 in Rede stehen.OGH 3 Ob 46/11b, 06.07.2011
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Ein im Rekurs nicht geltend gemachter Mangel des Verfahrens erster Instanz, welchen das Rekursgericht nicht von Amts wegen aufgreifen musste, kann nicht mehr erfolgreich im Revisionsrekurs geltend gemacht werden.OGH 5 Ob 78/09w, 12.05.2009
- Ein erstinstanzlicher Verfahrensmangel der im Rekurs nicht gerügt wurde, kann aber einen Mangel des Rekursverfahrens bilden, wenn das Rekursgericht diesen Mangel von Amts wegen hätte aufgreifen müssen.OGH 1 Ob 190/07h, 22.10.2007
- Hier: Revisionsrekurs im Außerstreitverfahren.OGH 1 Ob 190/07h, 22.10.2007
- Es können - auch im Verfahren nach dem ASGG - in der Berufung nicht geltend gemachte (angebliche) Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens nicht mehr mit Erfolg in der Revision gerügt werden.OGH 10 ObS 38/02i, 18.06.2002
- Die Nichtberücksichtigung eines in der Berufung ungerügten Verfahrensfehlers durch das Gericht der zweiten Instanz bildet keinen Mangel des Berufungsverfahrens.OGH 9 ObA 119/01t, 11.07.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074223 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 42.
- OGH 3 Ob 61/26f, 12.05.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 40/26b, 28.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 77/25t, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 146/24i, 27.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 46/24s, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 31/24b, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 89/22m, 24.11.2022, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 124/22a, 21.11.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Nicht gerügter Fehler der ersten Instanz
Verfahrensrecht · Übergangene Mängelrüge im Berufungsverfahren
Verfahrensrecht · Verfahrensmängel in der Revision
Verfahrensrecht · Verfahrensfehler in dritter Instanz
Sozialrecht · Verfahrensmangel in Sozialrechtssachen