Zum Inhalt springen

Kann ich einen in der Berufung vergessenen Verfahrensfehler nachholen?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Versicherte, Eltern
Nein. Einen Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens, den Sie in der Berufung nicht beanstandet haben, können Sie in der Revision nicht mehr geltend machen. Dasselbe gilt im Rekursverfahren und in Verfahren außer Streitsachen. Eine Ausnahme besteht, wenn es um das Wohl eines Kindes geht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 12.05.2026 (226 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Ein Mangel des erstgerichtlichen Verfahrens, welcher in der Berufung nicht beanstandet wurde, kann in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 30 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043111 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 226.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Nicht gerügte Fehler der ersten Instanz
Verfahrensrecht · Verfahrensmängel in der Revision
Verfahrensrecht · Verfahrensfehler nur einmal geltend machen
Verfahrensrecht · Fehler erster Instanz in der Revision
Verfahrensrecht · Verfahrensfehler in dritter Instanz