Zum Inhalt springen

Wer muss beweisen, dass die Rückgabe dem Kind schadet?

günstig für Antragsteller betrifft Eltern, Kinder, getrennt lebende Elternteile
Wenn Sie sich der Rückgabe des Kindes widersetzen, müssen Sie selbst vorbringen und beweisen, warum ein Hindernis für die Rückführung besteht. Das Gericht sucht solche Gründe nicht von sich aus.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 12.08.2026 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Die Person, die sich der Rückgabe widersetzt, trifft die volle Behauptungslast und Beweislast für das Vorliegen von Rückführungshindernissen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074561 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 24.

Genannte Normen

Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art13

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Behauptungslast bei einstweiliger Verfügung

Wer eine einstweilige Verfügung zur Abwehr drohender Gewalt oder eines nicht wiedergutzumachenden Schadens will, muss selbst die konkreten Umstände behaupten, die das begründen. Diese Last trifft ausschließlich ihn.

günstig für Antragsgegner Gefahr bei der einstweiligen Verfügung

Sie müssen konkrete Umstände nennen und glaubhaft machen, aus denen sich eine tatsächliche Gefahr für Ihren Anspruch ergibt. Dass eine Beeinträchtigung theoretisch möglich wäre, genügt nicht. Gelingt Ihnen diese Bescheinigung nicht, geht das zu Ihren Lasten.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Rückführung des Kindes und Begleitung
Verfahrensrecht · Beweislast im Zivilverfahren
Schadenersatz · Beweislast für den Schaden
Familienrecht · Gefährdung des Kindeswohls bei Rückgabe
Schadenersatz · Beweislast bei der Schadensminderung