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Muss ich mein quer stehendes Fahrzeug auch im Ort absichern?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Frächter, Geschädigte
Ja. Kommt Ihr Fahrzeug beim Einbiegen quer zur Fahrbahn zum Stillstand, müssen Sie die dadurch geschaffene Gefahr auf wirksame Art anzeigen. Das gilt auch dann, wenn es sich nicht um eine Freilandstraße handelt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 27.11.2020 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1966)

Verpflichtung, die durch einen beim Einbiegen quer zur Fahrbahn zum Stillstand gekommenen Tankwagenzug geschaffene Gefahr auf wirksame Art anzuzeigen, auch wenn es sich nicht um eine Freilandstraße handelt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075505 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Mitverschulden beim Ölaustritt

Ja, das kann sein. Wer eine Ölfeuerungsanlage betreibt, muss sicherstellen, dass Errichtung und Betrieb den dafür erlassenen Vorschriften entsprechen. Unterlässt er das, muss er den Schaden mittragen, der durch das Überfüllen des Tanks außerhalb eines nicht ordnungsgemäß ausgeführten Tankraums entsteht. Kein Mitverschulden trifft ihn in der Regel, wenn er einen befugten Gewerbetreibenden beauftragt und die behördliche Genehmigung erwirkt hat.

günstig für Schädiger Ursachenzusammenhang bei Verkehrsunfällen

Nein. Auch bei Ansprüchen nach dem Gesetz über die Haftung für Eisenbahn und Kraftfahrzeuge muss zwischen dem gesetzwidrigen Verhalten und den Unfallfolgen ein Ursachenzusammenhang bestehen. Hätte sich der Unfall auch bei sorgfältigem Verhalten ereignet, bleibt die Nachlässigkeit außer Betracht.

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