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Muss ich mein liegengebliebenes Auto auf der Fahrbahn absichern?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Lenker, Unfallopfer
Ja. Wer mit seinem fahrbereiten Fahrzeug die Fahrbahn versperrt, muss andere durch Warnzeichen oder Warnposten auf diese Gefahr aufmerksam machen, weil er die Gefahr selbst geschaffen hat. Fehlen aber die Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung, entsteht diese Pflicht nicht allein daraus, dass man die Gefahr verursacht hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.11.2020 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1972)

Die Verpflichtung des Lenkers, andere Verkehrsteilnehmer durch die Aufstellung von Warnzeichen oder Warnposten auf die Gefahr aufmerksam zu machen, die von seinem die Fahrbahn verstellenden betriebsfähigen Kraftfahrzeug ausgeht, beruht auf dem Ingerenzprinzip.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023489 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Nachweis der Reparatur beim Autoschaden

Wollen Sie mehr Geld als den bloßen Wertunterschied Ihres Autos vor und nach dem Unfall, müssen Sie die Voraussetzungen dafür behaupten und beweisen. Dazu gehört auch der Nachweis, dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird. Ohne diesen Nachweis bekommen Sie nur den Wertunterschied ersetzt.

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