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Wer muss einen abgestellten Container auf der Straße kennzeichnen?

günstig für Geschädigter betrifft Unternehmer, Lieferanten, Bauherren, Autofahrer, Geschädigte
Die Kennzeichnungspflicht trifft die Verfügungsberechtigten. Das sind vor allem jene Personen, von denen erwartet werden kann, dass sie den Gegenstand, auf den sie Einfluss haben, als Verkehrshindernis kenntlich machen. Bei einem gefährlich abgestellten Container können daher der Lieferant und der Empfänger haften, wenn die Kennzeichnung fehlt.

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Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 27.11.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Die Kennzeichnungspflicht trifft nach dem ersten Hauptsatz des § 89 Abs 1 StVO die "Verfügungsberechtigten". Als solche kommen insbesondere jene Personen in Betracht, von denen erwartet werden kann, daß sie den Gegenstand ihrer Ingerenz als Verkehrshindernis kenntlich machen können. (hier: gefährliches Abstellen eines gelieferten Containers; Haftung des Lieferanten und des Empfängers wegen mangelnder Kennzeichnung).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075515 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Ja, das kann sein. Wer eine Ölfeuerungsanlage betreibt, muss sicherstellen, dass Errichtung und Betrieb den dafür erlassenen Vorschriften entsprechen. Unterlässt er das, muss er den Schaden mittragen, der durch das Überfüllen des Tanks außerhalb eines nicht ordnungsgemäß ausgeführten Tankraums entsteht. Kein Mitverschulden trifft ihn in der Regel, wenn er einen befugten Gewerbetreibenden beauftragt und die behördliche Genehmigung erwirkt hat.

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