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Wird eine Werbung als Ganzes oder in Teilen beurteilt?

betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Konsumenten, Werbetreibende
Ein Werbetext wird nicht in einzelnen Teilen für sich geprüft, sondern immer in seiner Gesamtheit. Entscheidend ist also der Eindruck, den der Text insgesamt vermittelt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (61 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Der Beurteilung eines Werbetextes sind nicht einzelne Teile für sich, sondern der Text in seiner Gesamtheit zu unterziehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 29 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078352 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 61.

Genannte Normen

UWG §2 C2a

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