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Genügt ein Namenskürzel am Rand des Schriftstücks?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat, Mieter, Vermieter
Nein. Schriftform verlangt grundsätzlich Ihre eigenhändige Unterschrift, und zwar unter dem Text. Ein bloßes Kürzel oder eine Unterschrift an anderer Stelle erfüllt das in der Regel nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 24.04.2024 (15 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1995)

Die Schriftform erfordert grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift unter dem Text.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078934 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 15.

Im Gesetz

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