Darf das Gericht meine Klage gleich zu Beginn zurückweisen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verbandsklage auf Abhilfe nach § 624 ZPOOGH 9 Ob 111/25a, 27.01.2026
- Fragen der Sachlegitimation oder der Schlüssigkeit eines Rechtsschutzbegehrens haben mit der zulässigen Verfahrensart oder überhaupt der Zulässigkeit des Rechtsschutzantrags nichts zu tun, sie sind nur (materielle) Bedingungen der Begründetheit des Begehrens.OGH 5 Ob 241/08i, 25.11.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079246 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 9.
- OGH 9 Ob 111/25a, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 244/21z, 01.06.2022, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 2/16d, 25.08.2016, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 255/15h, 25.08.2016, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 129/15d, 25.01.2016
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Gericht kann seine örtliche Zuständigkeit schon allein anhand dessen verneinen, was in der Klage steht. Das ist etwa der Fall, wenn kein Grund für die Zuständigkeit behauptet wird oder sich aus den Behauptungen rechtlich keine Zuständigkeit ergibt.
Nein. Wird Ihre Klage von vornherein zurückgewiesen, dürfen Sie im Rechtsmittel keine neuen Tatsachen mehr vorbringen, um die Zuständigkeit des Gerichts zu begründen. Von Amts wegen berücksichtigt werden nur jene Umstände, aus denen sich das Fehlen der Voraussetzungen ergibt.