Darf ich veröffentlichen lassen, dass ich den Prozess gewonnen habe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verbandsverfahren, in dem die Beklagte zu sechs von zehn Klauseln und einer von drei Geschäftspraktiken vollständig und zu einer weiteren Klausel teilweise obsiegte.OGH 5 Ob 191/24k, 25.06.2025
- Hier: Verbandsklage nach dem KschG.OGH 6 Ob 17/16t, 27.06.2016
- Diese für den Bereich des Wettbewerbsrechts entwickelten Grundsätze sind im vorliegenden Verfahren über eine Verbandsklage nach dem KSchG sinngemäß anzuwenden.OGH 10 Ob 70/07b, 28.01.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079511 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 11.
- OGH 7 Ob 111/25m, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 191/24k, 25.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 238/23y, 23.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 15/20x, 22.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 73/17a, 25.04.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 60/17x, 20.02.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 228/17h, 21.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 30 · Anwendung des UWG
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie können die Veröffentlichung des Urteils auch dann verlangen, wenn keine Wiederholung droht. Das gilt sogar, wenn der unlautere Vorgang nie an die Öffentlichkeit gelangt ist. Voraussetzung ist, dass er auch künftig noch schädlich für Sie wirken könnte.
So weit, wie es zur Aufklärung des Publikums nötig ist. Art und Umfang müssen im angemessenen Verhältnis zur Wirkung des Verstoßes stehen: Wurde breit geworben, muss auch die Aufklärung breit gestreut sein. Auch nach längerer Verfahrensdauer bleibt sie möglich, wenn noch Nachteile drohen.