Muss eine Aussage in jedem Detail stimmen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (35 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob ein bestimmter Tatsachenkern naheliegt und wahr ist, kann ebenfalls nur aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und begründet daher regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd §§ 528 Abs 1, 502 Abs 1 ZPO, solange den Vorinstanzen keine zur Wahrung der Rechtssicherheit und Rechtseinheit aufzugreifende Fehlbeurteilung unterlaufen ist.OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025
- Hier: Zum Bedeutungsgehalt der Formulierung „sich absprechen“.OGH 6 Ob 216/22s, 25.01.2023
- Hier: Berichterstattung über vor der Anhörung im Untersuchungsausschuss stattfindende Treffen zwischen Auskunftsperson und in den Untersuchungsausschuss entsendeten Vertretern der Parteien.OGH 6 Ob 216/22s, 25.01.2023
- Auf unwesentliche Details kommt es nicht an.OGH 6 Ob 238/15s, 30.08.2016
- Hier: Es ist kein unwichtiges Detail, ob ein Dienstgeber seiner Anmeldepflicht von sich aus und lediglich um einen Tag verspätet nachkommt.OGH 6 Ob 295/03f, 14.07.2005
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Der Wahrheitsbeweis wegen gegen ein bestimmtes Rechtssubjekt (Medium) gerichteten, kreditschädigenden und ehrenbeleidigenden Vorwürfen kann nur durch den Beweis der Richtigkeit dieser Behauptungen in Bezug auf jenes Rechtssubjekt (Medium) erbracht werden, gegen das sich die Vorwürfe richten.OGH 6 Ob 145/01v, 21.06.2001
- Eine Äußerung ist noch grundsätzlich als richtig anzusehen, wenn sie nur in unwesentlichen Details nicht der Wahrheit entspricht.OGH 6 Ob 208/98a, 25.02.1999
- Es genügt der Beweis der Richtigkeit des Tatsachenkerns.OGH 6 Ob 22/95, 01.06.1995
- NintendoOGH 4 Ob 3/92, 17.12.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079693 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 35.
- OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Bestreiten Sie nur allgemein, ohne auf die Behauptungen einzugehen, wird das wie ein Zugeständnis gewertet. Das gilt aber nur, wenn von Ihnen konkrete Angaben überhaupt erwartet werden können, etwa nicht, wenn Sie in den Bereich der Gegenseite keinen Einblick haben.
Derjenige, der sie aufgestellt hat. Wer über einen Mitbewerber herabsetzende Tatsachen verbreitet, trägt die Beweislast für deren Wahrheit, und zwar auch im Verfahren über eine einstweilige Verfügung. Der Wahrheitsbeweis gilt schon als erbracht, wenn er den wesentlichen Inhalt der Mitteilung bestätigt. Ist die Wahrheit bescheinigt, besteht kein Unterlassungsanspruch.