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Muss eine Aussage in jedem Detail stimmen?

günstig für Beklagter betrifft Medien, Betroffene einer Behauptung, Beklagter
Der Beweis, dass eine Behauptung wahr ist, gilt schon dann als erbracht, wenn der Inhalt der Mitteilung im Wesentlichen bestätigt wird. Es kommt also auf den Kern und nicht auf jede Einzelheit an.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Der Wahrheitsbeweis ist schon dann als erbracht anzusehen, wenn er den Inhalt der Mitteilung im Wesentlichen bestätigt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079693 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 35.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Pauschales Bestreiten gilt als Geständnis

Nein. Bestreiten Sie nur allgemein, ohne auf die Behauptungen einzugehen, wird das wie ein Zugeständnis gewertet. Das gilt aber nur, wenn von Ihnen konkrete Angaben überhaupt erwartet werden können, etwa nicht, wenn Sie in den Bereich der Gegenseite keinen Einblick haben.

günstig für Kläger Beweislast bei herabsetzenden Behauptungen

Derjenige, der sie aufgestellt hat. Wer über einen Mitbewerber herabsetzende Tatsachen verbreitet, trägt die Beweislast für deren Wahrheit, und zwar auch im Verfahren über eine einstweilige Verfügung. Der Wahrheitsbeweis gilt schon als erbracht, wenn er den wesentlichen Inhalt der Mitteilung bestätigt. Ist die Wahrheit bescheinigt, besteht kein Unterlassungsanspruch.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Beweis bei nicht bestrittenen Tatsachen
Wettbewerb · Meinung oder beweisbare Behauptung
Schadenersatz · Unwahre Tatsachenbehauptung
Schadenersatz · Tatsachenbehauptung oder Meinung
Verfahrensrecht · Feststellungen außerhalb ihres Abschnitts