Wann ist ein Schaden noch dem Verursacher zuzurechnen?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Patienten
Ob ein Schaden dem Verhalten noch zugerechnet werden kann, wird nach allen Umständen des einzelnen Falls bewertet. In Grenzfällen kommt es vor allem darauf an, wie gefährlich das Verhalten war, wie schwer das betroffene Gut wiegt und wie schwer das Verschulden ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Bei der Beurteilung der adäquaten Kausalität ist eine wertende Betrachtung der Gesamtumstände im konkreten Einzelfall geboten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ärztlicher Kunstfehler.OGH 4 Ob 204/13y, 17.02.2014
- Dabei werden in Grenzfällen insbesondere die Gefährlichkeit des Verhaltens, das Gewicht des beeinträchtigten Rechtsguts und der Grad des Verschuldens maßgebend sein.OGH 4 Ob 204/13y, 17.02.2014
- Im Allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 2 Ob 3/09v, 05.03.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081105 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 2 Ob 79/20m, 29.06.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 103/19a, 28.08.2019, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 1/19i, 25.07.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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