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Wann ist ein Verhalten überhaupt Ursache für meinen Schaden?

betrifft Geschädigte, Schädiger, Kläger, Beklagte
Ursache ist jeder Umstand, den man nicht wegdenken kann, ohne dass der Ablauf ein anderer gewesen wäre. Dieser natürliche Zusammenhang ist notwendige Voraussetzung dafür, dass jemandem die Folgen zugerechnet werden. Er allein genügt aber nicht immer.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 24.11.2021 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Ursächlich im Sinne der natürlichen Kausalität ist für ein bestimmtes Ereignis jede Bedingung, dh jeder Umstand, der nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Geschehensablauf ein anderer gewesen wäre. Der natürliche Kausalzusammenhang ist notwendige, wenn auch nicht immer ausreichende Voraussetzung der Zurechnung der Folgen eines Ereignisses zum Verantwortungsbereich des Inanspruchgenommenen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022687 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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