Zum Inhalt springen

Kann ich die Unterschrift der anderen für den Bauantrag erzwingen?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Bauwerber, Miteigentümer
Ja. Verlangt die Bauordnung für Ihre Änderung, dass die übrigen Wohnungseigentümer dem Bauansuchen zustimmen oder Urkunden und Pläne unterschreiben, können Sie diese Erklärungen im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren erwirken. Durchsetzbar ist das nur, wenn eine Verletzung schutzwürdiger Interessen der anderen nicht in Betracht kommt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 21.07.2020 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Erfordert die maßgebliche Bauordnung für die Bewilligung einer Änderung nach § 13 Abs 2 WEG die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zum Ansuchen um Baubewilligung bzw die Unterfertigung der zugehörigen Urkunden und Pläne durch die übrigen Wohnungseigentümer, so gilt § 26 Abs 1 Z 2 WEG auch für den Antrag auf Erwirkung der diesbezüglichen Zustimmungserklärungen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083093 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Genannte Normen

WEG 1975 §13 Abs2; WEG 1975 §26 Abs1 Z2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verwalter Abrechnung nach Kauf einer Genossenschaftswohnung

Wurde an einem Objekt einer gemeinnützigen Bauvereinigung nachträglich Wohnungseigentum begründet, gelten manche Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes weiter. Daraus folgt aber keine Pflicht des Verwalters, den Wohnungseigentümern eine Abrechnung nach diesen Regeln zu legen, wenn die Bauvereinigung nicht mehr Eigentümerin und damit auch nicht mehr Vermieterin ist.

günstig für Verwalter Minderheitsrechte gegen den Hausverwalter

Nein. Als einzelner Wohnungseigentümer können Sie im Außerstreitverfahren nicht sämtliche allgemeinen Pflichten des Verwalters gegen ihn durchsetzen. Der Verweis im Gesetz ist enger zu verstehen, als sein Wortlaut vermuten lässt.

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Bauordnung bei der Zustimmung zum Umbau
Wohnungseigentum · Beteiligte im Verfahren über die Bauzustimmung
Wohnungseigentum · Genehmigung einer Änderung am Wohnungseigentumsobjekt
Wohnungseigentum · Bindung an die Zustimmung zur Änderung
Wohnungseigentum · Umbau ohne Zustimmung der Miteigentümer