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Kann mein wichtiges Interesse den Widerstand der Miteigentümer überwinden?

günstig für Miteigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Nachbarn
Wird durch die Änderung ein schutzwürdiges Interesse der anderen Miteigentümer wesentlich beeinträchtigt, muss sie unterbleiben. Ihre eigenen wichtigen Interessen ändern daran nichts. Sie spielen erst dann eine Rolle, wenn allgemeine Teile des Hauses in Anspruch genommen werden und die Änderung nicht dem Üblichen entspricht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 19.10.2023 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Ist die Änderung den übrigen Miteigentümern wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung ihrer schutzwürdigen Interessen nicht zumutbar, hat sie zu unterbleiben, selbst wenn wichtige Interessen des die Änderung beabsichtigenden Wohnungseigentümers bestehen. Diesen kommt nur dann Bedeutung zu, wenn bei Inanspruchnahme allgemeiner Teile der Liegenschaft die Änderung, die keine schutzwürdigen Interessen der anderen Miteigentümer beeinträchtigt, nicht der Übung des Verkehrs entspricht. Dann nämlich ist nach § 13 Abs 2 Z 2 WEG die Änderung nur zuzulassen, wenn sie überdies einem wichtigen Interesse des sie anstrebenden Wohnungseigentümers dient.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083378 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 16.

Im Gesetz

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