Mindern Kosten einer Geschlechtsangleichung meine Unterhaltspflicht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 07.08.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klausel, die eine Geschlechtsumwandlung auch bei Vorliegen von Krankheitswert und medizinischer Behandlungsnotwendigkeit vom Versicherungsschutz einer Krankheitskostenversicherung ausnimmt.OGH 7 Ob 58/25t, 07.08.2025
- Hier: Kosten der Erziehungsberatung.OGH 9 Ob 30/22k, 31.08.2022
- Zu Kosten einer In-vitro-Fertilisation siehe RS0128629.OGH 9 Ob 56/12v, 29.01.2013
- Mit Hinweisen auf die deutsche Judikatur und Literatur.OGH 10 ObS 2303/96s, 12.09.1996
- An den Nachweis der Notwendigkeit zusätzlicher, vom Sozialversicherungsträger nicht gedeckter Behandlungsmaßnahmen ist, um ihre Kosten als existentiellen Aufwand zur Lebensführung des Unterhaltsschuldners anerkennen zu können, ein besonders strenger Maßstab anzulegen (hier: nicht anerkannt für Kosten eines Fitneßstudios).OGH 5 Ob 2233/96k, 10.09.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085164 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 7 Ob 58/25t, 07.08.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 30/22k, 31.08.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Es genügt nicht, dass Ihr Verhalten von außen betrachtet eine schwere Verfehlung ist. Sie müssen sich auch schuldig gemacht haben, und daran fehlt es, wenn ein krankhafter Zustand Ihre freie Willensbildung oder Ihre moralische Widerstandskraft untergraben hat.
Nur zum Teil. Abgezogen werden nur solche beruflichen Ausgaben, die auch ein pflichtbewusster Elternteil mit Rücksicht auf sein Einkommen und die Bedürfnisse der Unterhaltsberechtigten getätigt hätte. Ausgaben, die dem eigenen Ansehen dienen, mindern die Grundlage nicht, auch wenn sie steuerlich absetzbar sind, und der Regelbedarf darf nicht unterschritten werden.