Wann kann eine Frage für viele Arbeitnehmer geklärt werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 23.10.2020 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der vom Antragsteller zu behauptende Sachverhalt und die der Feststellung des Rechtes oder des Rechtsverhältnisses zugrunde liegende rechtliche Beurteilung müssen im Verhältnis der Schlüssigkeit zueinander stehen.OGH 8 ObA 45/03f, 30.10.2003
- Der Einwand der Antragsgegnerin, dass das Sachvorbringen strittig sei, ist nicht zielführend; die Antragsgegnerin ist auf rechtliche Argumente beschränkt.OGH 9 ObA 86/01i, 28.11.2001
- Von den Behauptungen des Antragstellers auszugehen, sodass jegliche Modifikation des Sachverhalts in der Äußerung der Antragsgegnerin unbeachtlich ist.OGH 9 ObA 332/99k, 15.03.2000
- Der Oberste Gerichtshof hat seiner rechtlichen Beurteilung den vom Antragsteller behaupteten Sachverhalt ohne weitere Prüfung zugrundezulegen und die Behauptung, die Entscheidung sei für mindestens drei Arbeitgeber oder Arbeitnehmer von Bedeutung, nicht weiter zu überprüfen. Der Antragsgegner kann gegen den vom Antragsteller behaupteten Sachverhalt im Tatsachenbereich nichts vorbringen, sondern ist auf rechtliche Argumente beschränkt.OGH 8 ObA 224/97t, 30.04.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109384 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 22.
- OGH 8 ObA 89/20a, 23.10.2020
- OGH 8 ObA 77/18h, 16.12.2019
- OGH 9 ObA 40/19a, 25.06.2019
- OGH 9 ObA 44/19i, 25.06.2019
- OGH 8 ObA 17/17h, 25.10.2017
- OGH 8 ObA 19/16a, 29.03.2016
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 54 · Besondere Feststellungsverfahren
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das besondere arbeitsrechtliche Feststellungsverfahren eignet sich nur für Sachverhalte, aus denen sich eindeutige Rechtsfolgen ergeben. Die Gerichte sollen unbestimmte Gesetzesbegriffe nicht allgemein und losgelöst vom Einzelfall abgrenzen, etwa durch eine feste Obergrenze für eine nur vorübergehende Beschäftigung.
Nein. Ein Organ der Arbeitnehmerschaft kann im besonderen Feststellungsverfahren nur für die Beschäftigten seines Betriebs auftreten. Für ehemalige Arbeitnehmer, also Pensionisten, gilt das auch dann nicht, wenn es um Nachwirkungen aus deren früherem Arbeitsverhältnis geht; eine dennoch eingebrachte Klage wird zurückgewiesen.