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Ist Anpreisen mit überhöhtem Wert schon Betrug?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Händler, Konsument
Nein. Wer eine Sache nur allgemein als besonders wertvoll anpreist, täuscht damit noch nicht über Tatsachen. Erst wenn bestimmte Eigenschaften zugesichert werden, die den Wert ausmachen, kann eine Täuschung vorliegen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Falsche Behauptungen über den Wert einer angepriesenen Sache ohne Zusicherung konkret wertbestimmender Eigenschaften sind nicht auf die Herbeiführung eines Irrtums über Tatsachen gerichtet.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0094293 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Zahlung vor Übergabe der Ware

Nein, wenn die Sache die zugesagten Eigenschaften nicht hat. Solange nicht übergeben wurde und Sie mit der Annahme nicht in Verzug sind, können Sie einer Klage auf den Kaufpreis entgegenhalten, dass nicht ordentlich erfüllt wurde. Dass die Sache der Zusage entspricht, muss dann der Verkäufer beweisen.

günstig für Käufer Veranlassung eines Irrtums

Nein. Der andere hat Ihren Irrtum schon dann veranlasst, wenn sein Verhalten dafür ursächlich war und den Irrtum nach allgemeiner Erfahrung merklich wahrscheinlicher gemacht hat. Auf Absicht oder Fahrlässigkeit kommt es nicht an; jedes ursächliche Verhalten genügt, auch irreführende Werbung.

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