Muss ich als Eigentümer eine Asphaltierung meiner Fläche dulden?
günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Wegberechtigte, Nachbarn
Ja, wenn Ihnen dadurch keine unzumutbare Beeinträchtigung entsteht. Ein Nutzungsrecht darf zwar nicht erweitert, wohl aber an die fortschreitende technische Entwicklung angepasst werden. Wird eine geschotterte Parkfläche asphaltiert, ist das ein wesentlicher Eingriff in Ihr Eigentum, aber hinzunehmen, wenn die Nutzung nur an zeitbedingte Erfordernisse angepasst wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 27.11.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Servituten dürfen zwar nicht ausgedehnt werden, sie sollen aber der fortschreitenden technischen Entwicklung angepasst werden können. Besteht die Dienstbarkeit der "Duldung der Errichtung, Erhaltung und Benützung eines Parkplatzes für jede Art von Fahrzeugen", dann stellt zwar die Asphaltierung einer geschotteten Parkplatzfläche einen wesentlichen Eingriff in das Eigentumsrecht des mit der Dienstbarkeit Belasteten dar, was aber hinzunehmen ist, wenn die Nutzung an zeitbedingte Erfordernisse angepasst wird und der Belastete hiedurch keine unzumutbare Beeinträchtigung erleidet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Grundsätze gelten auch für unregelmäßige Dienstbarkeiten, wobei an die Stelle der Verhältnisse des herrschenden Gutes diejenigen der dienstbarkeitsberechtigten Personen treten.OGH 7 Ob 241/08d, 29.04.2009
- Einseitige Änderungen der Benutzungsart sind zulässig, wenn sie die Dienstbarkeit weder erweitern noch die dienende Sache oder ihren Eigentümer in größerem Ausmaß belasten.OGH 4 Ob 65/08z, 20.05.2008
- Asphaltierung eines Weges.OGH 8 Ob 60/04p, 30.05.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0097852 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 3 Ob 86/24d, 27.11.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 41/24a, 13.05.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 187/20s, 22.12.2020, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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