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Wie mache ich geltend, dass ich mich geirrt habe?

betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Arbeitnehmer
Wenn Sie einen Vertrag wegen eines Irrtums beseitigen wollen, müssen Sie das bei Gericht geltend machen. Das können Sie tun, indem Sie unter Hinweis auf die Ungültigkeit auf Rückstellung Ihrer Leistung klagen oder der Klage des anderen die Ungültigkeit entgegenhalten. Sobald diese Erklärung dem Gegner im Verfahren zugegangen ist, tritt die Rechtsänderung ein; ein eigener Ausspruch des Gerichts darüber ist dann nicht mehr möglich.

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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Gemäß §§ 877, 1487 ABGB muss das Anfechtungsrecht seitens des Irrenden gerichtlich geltend gemacht werden, doch kann dies auch in der Form geschehen, dass der Irrende unter der Behauptung der Ungültigkeit des Geschäftes auf Rückstellung der von ihm bewirkten Leistung klagt oder gegen die Leistungsklage des anderen Teiles die Einrede der Ungültigkeit erhebt. Schon die im Prozess abgegebene Erklärung des Irrenden, sobald sie dem Prozessgegner zugegangen ist, führt die Rechtsänderung herbei; es ist daher ein Begehren an das Gericht, eine solche Rechtsänderung durch seinen Spruch zu bewirken, gar nicht mehr möglich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016253 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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