Wie mache ich geltend, dass ich mich geirrt habe?
betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Arbeitnehmer
Wenn Sie einen Vertrag wegen eines Irrtums beseitigen wollen, müssen Sie das bei Gericht geltend machen. Das können Sie tun, indem Sie unter Hinweis auf die Ungültigkeit auf Rückstellung Ihrer Leistung klagen oder der Klage des anderen die Ungültigkeit entgegenhalten. Sobald diese Erklärung dem Gegner im Verfahren zugegangen ist, tritt die Rechtsänderung ein; ein eigener Ausspruch des Gerichts darüber ist dann nicht mehr möglich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Gemäß §§ 877, 1487 ABGB muss das Anfechtungsrecht seitens des Irrenden gerichtlich geltend gemacht werden, doch kann dies auch in der Form geschehen, dass der Irrende unter der Behauptung der Ungültigkeit des Geschäftes auf Rückstellung der von ihm bewirkten Leistung klagt oder gegen die Leistungsklage des anderen Teiles die Einrede der Ungültigkeit erhebt. Schon die im Prozess abgegebene Erklärung des Irrenden, sobald sie dem Prozessgegner zugegangen ist, führt die Rechtsänderung herbei; es ist daher ein Begehren an das Gericht, eine solche Rechtsänderung durch seinen Spruch zu bewirken, gar nicht mehr möglich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Kläger kann ein Anfechtungs- oder Wandlungsrecht in Bezug auf einen Vertrag auch in der Form geltend machen, dass er unter Behauptung der Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts auf Rückstellung der von ihm bewirkten Leistung klagt.OGH 4 Ob 70/18z, 19.04.2018
- Adressat einer Streitverkündigung ist nicht der Prozessgegner, sondern der potentielle Nebenintervenient; wird dort Irrtum erwähnt, ist dies keine gerichtliche Geltendmachung.OGH 9 ObA 243/91, 29.01.1992
- Geltendmachen des Irrtumstatbestandes im Vorbringen gegen Klage reicht.OGH 3 Ob 1509/86, 19.03.1986
- Hier: Anfechtung eines Verzichtes wegen Motivirrtums.OGH 2 Ob 3/84, 29.02.1984
- Hier: Anfechtung eines Vergleiches: Die bloße Geltendmachung von Verdienstentgang, ohne mit irgendeinem Wort dazu Stellung zu nehmen, dass eine dem Begehren allenfalls entgegenstehende Vereinbarung auf einem Irrtum beruht, oder zumindest ungültig sein kann nicht als eine Irrtumsanfechtung im Sinne des § 1487 ABGB angesehen werden.OGH 8 Ob 202/83, 15.12.1983
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- Das Vorbringen der die Arglist begründenden Tatsachen in der Klage auf Rückabwicklung und Schadenersatz reicht zur Anfechtung iSd §§ 870 ff ABGB aus.OGH 6 Ob 868/82, 24.11.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016253 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 26.
- OGH 17 Ob 3/25b, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 28/25w, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 67/23b, 26.06.2024, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 194/22f, 25.01.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 186/21b, 22.06.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 136/21t, 28.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 58/20p, 22.12.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 144/20t, 30.09.2020
- OGH 9 Ob 10/20s, 23.04.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 134/18v, 17.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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