Kann ein österreichisches Gericht das Verfahren dem Ausland überlassen?
betrifft Kinder, Eltern, Obsorgeberechtigte
Ob ein inländisches Gericht ein Verfahren gar nicht erst einleitet oder nicht fortsetzt, liegt in seinem Ermessen. Es darf sich dabei allein am Wohl des Kindes orientieren, also daran, ob die Behörden des anderen Staates die Interessen des Kindes ausreichend wahren. Haben die Vorinstanzen auf das Kindeswohl Bedacht genommen, liegt weder Nichtigkeit noch offenbare Gesetzwidrigkeit vor.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 27.05.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Die Entscheidung der Frage, ob gemäß § 110 Abs 2 nF JN von der Einleitung oder Fortsetzung eines inländischen Verfahrens abgesehen wird oder nicht, wird vom Ermessen des inländischen Gerichtes abhängig gemacht, das sich nur am Wohle des Kindes, nämlich der ausreichenden Wahrung seiner Interessen durch die Behörden des ausländischen Staates zu orientieren hat. Haben die Entscheidungen der Vorinstanzen auf das Wohl des Kindes Bedacht genommen, liegen Nullität wegen mangelnder inländischer Gerichtsbarkeit und offenbare Gesetzwidrigkeit nicht vor.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob die Voraussetzungen des § 110 Abs 2 JN vorliegen, kann nur anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilt werden, sodass der Entscheidung - abgesehen von korrekturbedürftiger Fehlbeurteilung - keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt.OGH 2 Ob 199/23p, 25.10.2023
- hier: Absehen von der Einleitung des Pflegschaftsverfahrens nach rechtskräftiger Rückführungsentscheidung gemäß HKÜ.OGH 8 Ob 8/23v, 23.02.2023
- Zur speziellen Problematik im Rechtshilfevertrag zwischen Liechtenstein und Österreich (Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Rechtshilfe, Beglaubigung, Urkunden und Vormundschaft vom 13. März 1956 (BGBl 1956/213) in der Fassung des ergänzenden Vertrags vom 1. Juni 1966 (BGBl 1968/99).OGH 2 Ob 45/21p, 26.05.2021
- Hier: Erwachsenenschutzsache; Irland.OGH 1 Ob 111/20k, 24.06.2020
- Dies gilt auch im Sachwalterschaftsverfahren; maßgeblich ist das Wohl der betroffenen Person.OGH 10 Ob 45/12h, 29.01.2013
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Eine Vorgangsweise nach § 110 Abs 2 JN setzt voraus, dass bereits eine Entscheidung der ausländischen Behörde vorliegt oder aufgrund eines anhängigen Verfahrens konkret und in angemessener Zeit zu erwarten ist.OGH 6 Ob 98/10w, 24.06.2010
- Selbst bei einer Entscheidung iSd § 110 Abs 2 JN erlischt die internationale Zuständigkeit nicht.OGH 6 Ob 98/10w, 24.06.2010
- Der Wegfall der inländischen Gerichtsbarkeit ist in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen, der davor rechtswirksam zustande gekommene Unterhaltstitel wird jedoch davon nicht berührt.OGH 6 Ob 96/00m, 17.05.2000
- Sinn und Zweck des § 110 JN ist es, die inländische Gerichtsbarkeit mit einem allfälligen ausländischen Rechtsschutz zu koordinieren, indem er es dem im Inland befassten Gericht ermöglicht, von der Einleitung oder Fortsetzung des Verfahrens abzusehen, soweit und solange durch die im Ausland getroffenen oder zu erwartenden Maßnahmen die Rechte und Interessen der Minderjährigen ausreichend gewahrt werden.OGH 6 Ob 96/00m, 17.05.2000
- Liegt ein Pflegenotstand und Erziehungsnotstand vor, ist das inländische Pflegschaftsverfahren fortzusetzen, wenn vom ausländischen Gericht eine Entscheidung innerhalb kurzer Zeit nicht zu erwarten ist.OGH 8 Ob 585/91, 11.07.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099363 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 19.
- OGH 1 Ob 192/24b, 27.05.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 2Ob199/23p (2Ob211/23b), 25.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 8/23v, 23.02.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Anwendbares Verfahrensrecht im Inland
Familienrecht · Anwendbares Recht bei Obsorgeänderung
Verfahrensrecht · Ermittlung ausländischen Rechts durch das Gericht
Familienrecht · Übersiedlung des Kindes und Kindeswohl
Verfahrensrecht · Überweisung an das zuständige Gericht