Gibt es eine allgemeine Pflicht, andere nicht zu gefährden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 31.10.2023 (31 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1972)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bergtour.OGH 9 Ob 4/22m, 24.03.2022
- Hier: Haftung für sogenannte „Verfolgungsschäden“.OGH 1 Ob 97/15v, 18.06.2015
- Hier: Aufsteller von Tierfallen, die auch Menschen erheblich verletzen können.OGH 6 Ob 240/00p, 05.10.2000
- Aus § 1325 ABGB und aus den Bestimmungen des Strafgesetzbuches über strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (§§ 75 ff StGB) ergibt sich die Anerkennung des absoluten, d.h. einen Schutz gegen Jedermann genießenden Persönlichkeitsrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Daraus wird diese allgemeine Rechtspflicht abgeleitet.OGH 6 Ob 240/00p, 05.10.2000
- Hier: Haftung der Krankenanstalt für Sturz auf feuchtem Boden einer Begleitperson infolge Nachlässigkeit der Pflicht des Reinigungspersonals.OGH 10 Ob 2048/96s, 23.04.1996
- Aus der allgemeinen Rechtspflicht, die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum eines anderen nicht zu gefährden, werden Sorgfaltspflichten und Verkehrssicherungspflichten abgeleitet.OGH 7 Ob 614/86, 10.07.1986
- Hier: Abbrennen eines Feldes, obwohl man sich nicht darauf verlassen durfte, die Windstille werde anhalten. (Verkehrsunfall wegen Sichtbehinderung durch Rauchschwaden).OGH 8 Ob 216/82, 18.11.1982
- Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat die zur Abwendung der daraus drohenden Gefahren nötigen Vorkehrungen zu treffen und den Beweis, die nötige Sorgfalt nicht vernachlässigt zu haben, zu erbringen. Auch relativ hohe Kosten einer Abzäunung einer Pferdeweide müssen in Kauf genommen werden, wenn sonst schwere Schäden anderer befugter Straßenbenützer zu gewärtigen sind.OGH 8 Ob 315/81, 16.11.1982
- Jede Körperverletzung, die durch menschliches Verhalten herbeigeführt wird, ist deshalb grundsätzlich rechtswidrig, auch wenn die Verletzungshandlungen nicht gegen besondere gesetzliche Verhaltensnormen verstößt.OGH 5 Ob 540/78, 13.06.1978
- Auch nicht das Eigentum eines anderen.OGH 6 Ob 807/77, 16.02.1978
- Konzessionslos ausgeübtes konzessionspflichtiges Gewerbe.OGH 3 Ob 580/76, 28.09.1976
- Diese allgemeine Rechtspflicht kann zwar durch die sich aus bestimmten Spezialvorschriften - hier baurechtlichen - ergebenden Verpflichtungen ergänzt, niemals aber ersetzt werden.OGH 2 Ob 181/74, 05.09.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023559 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 31.
- OGH 10 Ob 12/23x, 31.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 38/23m, 21.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 4/22m, 24.03.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 215/20d, 27.11.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Dass ihn überhaupt kein Verschulden trifft, muss der andere selbst beweisen. Ein höherer Grad des Verschuldens wird aber nicht vermutet: Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz muss beweisen, wer sich darauf beruft.
Nicht schon allein deshalb. Strafgesetze sind aus zivilrechtlicher Sicht im Allgemeinen keine Vorschriften, die vor abstrakten Gefahren schützen sollen, und daher meist keine Schutzgesetze. Sie stellen auf die konkrete Gefährdung eines Guts ab und nicht auf allgemeine Gefahrensteuerung.