Kann ich gegen die verweigerte Verfahrensfortsetzung zum Höchstgericht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 27.01.2017 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Revisionsrekursverfahren ist diesfalls zweiseitig.OGH 5 Ob 74/02x, 09.04.2002
- Hier: Bestätigung der Abweisung eines Antrags auf Fortsetzung eines unterbrochenen Verfahrens.OGH 5 Ob 74/02x, 09.04.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103702 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 15.
- OGH 8 ObA 3/17z, 27.01.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 1/17p, 26.01.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 4/17d, 26.01.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 6/17y, 26.01.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 162/16p, 26.01.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 149/16a, 19.12.2016, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 152/16t, 19.12.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Hat schon das Erstgericht die Änderung nicht zugelassen und bestätigt das Berufungsgericht das inhaltlich, ist eine weitere Anfechtung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn diese Bestätigung nur aus der Begründung des Urteils hervorgeht.
Ruht ein Verfahren und gilt für Ihren Anspruch eine kurze Frist, ist ein Zuwarten von mehr als zwei Monaten mit dem Antrag auf Fortsetzung keine bloß geringfügige Verzögerung. Dass in diese Zeit die Gerichtsferien fallen, entschuldigt das für sich allein nicht.