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Wann gelten AGB bei einem Kauf mit einer ausländischen Firma?

betrifft Unternehmer, Käufer, Verkäufer, Importeure, Exporteure
Das internationale Kaufrecht stellt dafür keine eigenen Voraussetzungen auf, es gelten seine allgemeinen Regeln über das Zustandekommen des Vertrags. Die Geschäftsbedingungen müssen für den Empfänger erkennbar zum Angebot gehört haben. Das kann auch stillschweigend geschehen oder sich aus den Verhandlungen oder aus einer bisherigen Übung zwischen den Parteien ergeben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 26.11.2018 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Für die Einbeziehung standardisierter Geschäftsbedingungen wie die AGB stellt das UN-Kaufrechtsübk keine besonderen Voraussetzungen auf. Die erforderlichen Regeln sind daher nach den Art 14 ff UN-Kaufrechtsübk, welche das äußere Zustandekommen eines Vertrages abschließend regeln, zu entwickeln. Demnach müssen die AGB um in einen Vertrag einbezogen werden zu können, nach dem dem Adressaten erkennbaren Willen der erklärenden Partei (Art 8 Abs 1 und 2 UN-Kaufrechtsübk) Bestandteil des Angebotes geworden sein. Dies kann auch stillschweigend geschehen oder sich aufgrund der Verhandlungen zwischen den Parteien oder sich aus einer zwischen ihnen entstandenen Gepflogenheit ergeben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104921 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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