Welcher Zeitpunkt zählt bei der Gefährdung meines Kindes?
betrifft Eltern, Kinder, Mutter, Vater
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung. Alle Änderungen, die während des Verfahrens eintreten, sind daher zu berücksichtigen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Kindeswohlgefährdung ist der Zeitpunkt der letztinstanzlichen Entscheidung, sodass alle während des Verfahrens eintretenden Änderungen zu berücksichtigen sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine Änderung der Gesamtbeurteilung durch einen einmaligen Vorfall, der die maßgebliche Tatsachengrundlage nicht wesentlich verändert.OGH 5 Ob 214/24t, 30.01.2025
- Eine Verpflichtung zur Berücksichtigung von bloß möglichen zukünftigen Ereignissen kann daraus aber nicht abgeleitet werden.OGH 1 Ob 61/17b, 28.06.2017
- Noch im Revisionsrekursverfahren hätten die Revisionsrekurswerber, weil im Obsorgeverfahren insoweit kein Neuerungsverbot besteht, Tatsachen behaupten und Beweise zur Unrichtigkeit der Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsträgers anbieten können, wonach keine anderen Personen zur Übernahme der Obsorge bereit wären.OGH 5 Ob 63/13w, 20.09.2013
- Eine wesentliche Veränderung der Tatsachengrundlage darf bei Obsorgeentscheidungen nicht unberücksichtigt bleiben (hier: nachträglich erklärte Bereitschaft der Mutter zu Aufnahme in eine betreute Wohngemeinschaft samt faktischer Umsetzung, verbunden mit einer Zusammenführung von Mutter und Kind seit mehreren Monaten).OGH 3 Ob 41/12v, 15.05.2012
- Nur aktenkundige Entwicklungen, die die bisherige Tatsachengrundlage wesentlich verändern.OGH 2 Ob 130/08v, 26.06.2008
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Aktenkundige Entwicklungen sind zu berücksichtigen, es besteht jedoch keine Pflicht zur ständigen amtswegigen Erhebung der jeweiligen aktuellen Umstände.OGH 1 Ob 176/07z, 11.09.2007
- Hier: Zu § 66 Abs 2 AußStrG 2005.OGH 4 Ob 2/07h, 22.05.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106313 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 30.
- OGH 5 Ob 214/24t, 30.01.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 80/16z, 25.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 176 · Deliktsfähigkeit des Kindes
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 10 · Anbringen
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