Was gilt, wenn ein bereits erledigter Teil neu entschieden wird?
betrifft Kläger, Beklagte
Jener Teil eines Urteils, den niemand bekämpft hat, wird endgültig. Entscheidet das Gericht darüber dennoch neuerlich, ist das ein Nichtigkeitsgrund, auch wenn er im Gesetz nicht ausdrücklich genannt ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 10.09.2024 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ein Verstoß gegen die Teilrechtskraft im Sinn des § 466 ZPO begründet einen ungeschriebenen Nichtigkeitsgrund nach § 477 ZPO.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Das Berufungsgericht gab dem Eventualbegehren in der von der Klägerin zuletzt beantragten, unbeschränkten Form statt, obwohl keine Berufung der Klägerin vorlag.OGH 4 Ob 63/24d, 27.01.2025
- Hier: Wohnrechtliches Außerstreitverfahren.OGH 5 Ob 117/17t, 21.12.2017
- Wird die ganze Entscheidung angefochten, dann gibt es weder Teilrechtskraft noch das Verbot der reformatio in peius, sondern nur die Bindung des Rechtsmittelgerichts an den Urteilsantrag nach § 405 ZPO.OGH 4 Ob 16/17g, 21.02.2017
- Hier: Eingriff in Rechtskraft des abweisenden Teils des Ersturteils durch höheren Zinsenzuspruch.OGH 6 Ob 64/13z, 04.07.2013
- Hier: Überschreitung der Berufungsanträge durch das Berufungsgericht.OGH 7 Ob 213/08m, 05.11.2008
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die Nichtbeachtung der (Teil-)Rechtskraft fällt zwar nicht unter die in § 477 Abs 1 ZPO aufgezählten Nichtigkeitsgründe, steht aber dennoch ab dem Eintritt der formellen Rechtskraft unter Nichtigkeitssanktion.OGH 8 ObA 28/06k, 21.09.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 16.
- OGH 2 Ob 128/24y, 10.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 53/23a, 12.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 117/17t, 21.12.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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