Was muss der Arzt über meine Behandlung aufzeichnen?
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Alle wesentlichen diagnostischen Ergebnisse und therapeutischen Maßnahmen, und zwar spätestens am Ende des einzelnen Behandlungsabschnitts. Die Dokumentation dient der Therapiesicherung, der Beweissicherung und der Rechenschaftslegung. Verletzt der Arzt diese Pflicht, wird Ihnen der Nachweis eines Behandlungsfehlers entsprechend der Schwere dieser Verletzung erleichtert.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Zweck der ärztlichen Dokumentationspflicht sind Therapiesicherung, Beweissicherung und Rechenschaftslegung; alle wesentlichen diagnostischen Ergebnisse und therapeutischen Maßnahmen müssen spätestens am Ende des einzelnen Behandlungsabschnittes aufgezeichnet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: UbG.OGH 7 Ob 117/13a, 03.07.2013
- Hier: Zur Dokumentationspflicht.OGH 4 Ob 199/10h, 15.12.2010
- Gründet sich die Klage aber nicht auf eine mangelnde Einwilligung zur Behandlung wegen unzureichender Aufklärung, dann kann auch mit der Behauptung einer unzureichenden Dokumentation dieser Aufklärung keine entscheidungsrelevante Rechtsfrage angesprochen werden.OGH 8 Ob 123/10m, 04.11.2010
- Verletzungen der Dokumentationspflicht haben als beweisrechtliche Konsequenz zur Folge, dass dem Patienten zum Ausgleich der dadurch eingetretenen größeren Schwierigkeiten beim Nachweis ärztlicher Behandlungsfehler eine der Schwere der Dokumentationspflichtverletzung entsprechende Beweiserleichterung zusteht: Die unterlassene Dokumentation einer Maßnahme begründet die Vermutung, dass diese vom Arzt auch nicht getroffen wurde.OGH 1 Ob 139/04d, 12.08.2004
- Hier: Ärztliche Dokumentationspflicht bei Vorsorgeuntersuchung.OGH 8 Ob 134/01s, 16.08.2001
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- Wenn der Arzt eine bestimmte beratende auf den einzelnen Partienten bezogene Leistung vornimmt, hat er die diagnostischen Grundlagen dafür festzuhalten.OGH 8 Ob 134/01s, 16.08.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108525 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 1 Ob 36/23k, 25.04.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1298
- ABGB § 1299
Verwandte Fragen
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