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Muss ich auch aussichtslose Rechtsmittel ergreifen, um Amtshaftung zu bekommen?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Bürger, Beamte, Vertragsbedienstete
Sie müssen keine Entscheidung bekämpfen, die inhaltlich richtig war und die Sie bei völlig eindeutiger Rechtslage ohnehin nicht mit Erfolg hätten anfechten können. Ein solches aussichtsloses Rechtsmittel ist Ihnen nicht zumutbar.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Dem Amtshaftungskläger kann nicht zugemutet werden, eine materiell richtige Entscheidung, die sie aufgrund einer nach der Rechtsprechung völlig eindeutigen Gesetzeslage nicht mit Erfolg hätte bekämpfen können, anzufechten (vergleiche SZ 57/172).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108815 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AHG §2 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Pflicht zur Schadensminderung

Wer einen Schaden erleidet, muss sich anrechnen lassen, wenn er einen möglichen Rechtsbehelf nicht ergriffen hat, mit dem der Schaden abgewendet oder verringert worden wäre. Untätigkeit kann Ihren Ersatzanspruch daher schmälern.

günstig für Schädiger Uneinbringliche Forderung als Schaden

Nein. War die Forderung ohnehin uneinbringlich, liegt kein Schaden vor. Wer den Staat wegen eines Fehlers seiner Organe in Anspruch nimmt, muss daher auch beweisen, dass er sein Geld sonst tatsächlich bekommen hätte. Der Verlust einer einbringlichen Forderung ist dagegen sehr wohl ein Schaden.

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