Muss ich auch aussichtslose Rechtsmittel ergreifen, um Amtshaftung zu bekommen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108815 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 82/23z, 23.10.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 102/23s, 20.09.2023, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AHG §2 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer einen Schaden erleidet, muss sich anrechnen lassen, wenn er einen möglichen Rechtsbehelf nicht ergriffen hat, mit dem der Schaden abgewendet oder verringert worden wäre. Untätigkeit kann Ihren Ersatzanspruch daher schmälern.
Nein. War die Forderung ohnehin uneinbringlich, liegt kein Schaden vor. Wer den Staat wegen eines Fehlers seiner Organe in Anspruch nimmt, muss daher auch beweisen, dass er sein Geld sonst tatsächlich bekommen hätte. Der Verlust einer einbringlichen Forderung ist dagegen sehr wohl ein Schaden.